Wichtige Information für alle, die nach/ durch Frankreich fahren:
http://www.derwesten.de/reise/…er-pflicht-id6393720.html
Pflicht ab 1. Juli 2012, bestraft wird ab 1. Nov. 2012.
Gruss Ruddi
Wichtige Information für alle, die nach/ durch Frankreich fahren:
http://www.derwesten.de/reise/…er-pflicht-id6393720.html
Pflicht ab 1. Juli 2012, bestraft wird ab 1. Nov. 2012.
Gruss Ruddi
na ja, bei den Mautkosten kann man die 11€ fürs "vergessen" auch verschmerzen.
na ja, bei den Mautkosten kann man die 11€ fürs "vergessen" auch verschmerzen.
Naja, es könnte sich an dem Tag aber läppern ...... Vielleicht noch beim Einfahren in den Kreisverkehr (Frankreich) vergessen, links zu blinken ...... kostet auch, dann noch schnell rüber in die Schweiz, mitm Navi mit Sauger an der Frontscheibe ...... kostet auch wieder richtig Geld ..... Warnweste auch nicht dabei .....
Gruss Ruddi
Wie war das mit dem Navi mit Sauger in der Scheiz??
In der Schweiz darfst du ein Navi mit 17" -Bildschirm aufs Armaturenbrett schrauben --- das interessiert keinen. Du darfst aber kein Navi an die Frontscheibe hängen --- kostet teuer. Sie Autobahnpolizei schaut extra drauf ......
Gruss Ruddi
Wie bitte?
Kein Navi mit Saugnapf in CH?
Alko-Tester in F?
Der 1. April kommt doch erst noch!
Gruß
seehas
Nach meinen bisherigen Informationen darf in ganz Europa beim Einfahren in als solche gekennzeichnete Kreisel nicht geblinkt werden.
Und Navi an der Scheibe kotzt mch sowieso an, meins ist werkseitig fest im Armaturenbrett installiert.
Solche gesetze dienen nur dem abkassieren. Wird zeit, das deutschland da mal mitmacht, beim abkassieren von touristen... Wie wärs mit ner Umweltplakette für Autobahnen? Oder eine autobahnsteuer, welche in der KFZ steuer enthalten ist? Und bei nicht beachten wird das auto an ort und stelle versteigert....
Da gibts doch noch viel mehr davon .....
In der Schweiz darf man nur mit Anhänger fahren, wenn das Zugfahrzeug Allrad hat oder breiter ist als der Anhänger....... ausser bei Sport- Anhängern. Da kenne ich Leute, die sich am Mercedes- Kastenwagen am Dach hinten seitliche Metallbügel angebracht haben und dann da jeweils eine Positionslampe montiert haben. Das würde dann vom TÜV als neue Breite (jetzt 250cm) in die Papiere eingetragen und damit durfte er dann auch den Autotransport- Anhänger ziehen. Ich kenne LKW`s, die haben seitlich an der Pritsche dicke (ca. 5cm) Gummileisten montiert und eingetragen, um das Zugfahrzeug zu verbreitern, damit sie mit Anhänger in die Schweiz dürfen.
Im TV war schon mehrfach ein Bericht, dass es in Österreich ein Stück Autobahn gibt, die man auf ein paar Hundert Meter befahren MUSS, um zurück nach D. zu kommen. Dazu müsste man aber ein Pickerl haben. Da aber die Touristen meinen, dieses kurze Stück ginge auch ohne Pickerl, hat man dort die Polizei stationiert, um alle raus zu fischen. Die Strafe war empfindlich, glaube 140.-€ und das Pickerl hast auch noch bezahlen müssen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich muss die Polizei nicht messen, die darf schätzen, jawoll. Da hab ich mir gesagt, Österreich nein danke, nie wieder.
Gruss Ruddi
Nach meinen bisherigen Informationen darf in ganz Europa beim Einfahren in als solche gekennzeichnete Kreisel nicht geblinkt werden.
Wenn man in den Kreisverkehr reinfährt und die nächste gleich wieder raus, darf wohl der Blinker gesetzt werden.
Gibt es diese Vorschrift mit der Breite in der Schweiz immer noch ?
Mein Vater kaufte vor ca. 25 Jahren extra einen der ganz frühen Audi Quattro (Limousine als Audi 80), nur um damit problemlos in die Schweiz mit Anhänger fahren zu können, die Zöllner guckten am Anfang ziemlich verblüfft , damals war Allrad bei nem PKW sehr exotisch.
Dachte, die Vorschrift wäre inzwischen abgeschafft, ist ja schon sehr lange her.
Der Alkotester für Frankreich ist mir auch vollkommen neu, hab ich noch nirgends gehört, gutes Forum
Gibt es diese Vorschrift mit der Breite in der Schweiz immer noch ?
Ich hab nichts anderes gehört, mein Kollege hat den "verbreiterten" LKW immer noch.....
Vielleicht wird es nur im Winter bei Schnee ernst genommen und im Sommer toleriert.
Gruss Ruddi
Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten in Frankreich aufgehoben
"01.03.2013 | Die für alle Kraftfahrer bestehende Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten in Frankreich ist nach offizieller Auskunft des französischen Innenministers mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die vorgesehene Einführung eines Bußgeldes zum 01.03.2013 für das Nichtmitführen eines Alkoholtests im Fahrzeug wird nicht umgesetzt. "
Gruss Ruddi