Stema 850kg gebremst. Wie weit darf Ladung darüber hinausstehen?

  • Moin zusammen,

    ich bin der Neue ! Kumm uss Kölle und habe heute das Forum hier entdeckt.
    Nach einigem Lesen und suchen hier habe ich eine Frage:

    Haben einen gebremsten Stema 850kg mit Metaldeckel. Ladefläche bzw. Metalldeckel sind so 2m lang und 1,20m breit. ICh möchte nun ein luftloses Festrumpfschlauchboot von 3,20m Länge auf den Deckel legen und verzurren. Vorne kann ich ca. 60cm überstehen womit dann ca. 60cm hinten auch drüberstehen.

    Rotes Fähnchen wäre mir klar. Habe auch schon überlegt eine extra Lichtleiste anzubringen mit dem Ladungsüberstand abschließen zu lasssen.

    Wie sieht das im Ausland wie Österreich, Slowenien und Kroatien aus. Ist da mit Problemen zu rechnen (hab keinen Bock irgendwo ständig anzuhalten.
    Italien z.B. kennt ja solche komischen Alutafeln.
    Ach so. Boot wird natürlich entsprechend gesichert mit 2 und 4000dan Gurten (hab nur großes Zeug).

    Besten Dank schon mal für die Antworten

    viele Grüße

    peter

  • Servus,

    Code
    Rotes Fähnchen wäre mir klar.

    In Good Old Germany brauchst Du -soweit ich weis- erst ab 80cm Überstand hinten ein Fähnchen- zum restlichen Ausland kann ich leider nichts beitragen...

    Gute Nacht
    HP500

    HP500- ungebremst, Holzaufbau ... WILK SternDeLuxe WohnWagen, gebremst, 1200kg zGG, 1 Achse ... Astra H Caravan 2/05, 145.000km, 1,7CDTi, 74kW => (Dauerbaustelle)

  • http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__22.html

    Steht alles wunderbar dort drin:

    Zitat

    (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

    (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

    (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens 1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
    2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
    3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
    Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.


    (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

  • In Deutschland wäre nichts weiter zu beachten, aber speziell im Ausland wirds schwierig, da gelten oft andere Regeln. Bei 60cm denke ich aber nciht, das es probleme geben sollte. Nur die rot weiße warntafel würde ich speziell in Italien dranmachen, das gibt sonst ärger...