Hallo ich habe mir einen HP350 gekauft, bei dem nur noch der Rahmen und die Grundplatte vorhanden sind, da ich ihn zum Fahrradanhänger (ohne Bordwände) umbauen möchte. kann ich den Rahmen über die Räder hinaus verbreitern und auch in der Länge etwas ziehen? ab wann macht da der TÜV Probleme?
umbau hp350 zum Fahrradhänger
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Hallo
wenn du es vernünftig machst,
wird der TÜV nichts sagen.Es sollte halt solide sein.
Dann zu einer Waage und das Leergewicht ermitteln.
(Einige TÜV Prüfstellen haben selbst eine Waage)Die werden dann die Länge und Breite neu im Brief vermerken.
Zudem als Transporter umschreiben.Denen ist es egal ob du damit Fahrräder transportiers.
Nur das zgg darf halt nicht überschritten werden.VG
Alex -
Denen ist es egal ob du damit Fahrräder transportiers.
Wenn es ein "reiner" Fahrradanhänger werden soll, käme dann nicht sowas wie Sportgeräteanhänger raus, also keine Steuer und Versicherung?
Gruss georg123
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Maximal keine Steuer, versichert werden muss ein Sportanhänger trotzdem!
Aber ob das bei so nem Zwerg Sinn macht? Da sind die Kosten für die Umschlüsselung doch höher als die Steuer der nächten 10 Jahre!
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danke für die bereits eingegangenen Antworten. werde wohl mal eine Zeichnung anfertigen und dann mal ´nen TÜVer konsultieren. hoffe der in meiner Werkstatt will dafür nicht gleich kohle sehen... danke
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Maximal keine Steuer, versichert werden muss ein Sportanhänger trotzdem!
Ganz sicher Jay?
Nach kurzem googeln geht meine Meinung zu: Sportanhänger sind steuer- und versicherungsfrei, müssen aber trotzdem alle 2 Jahre zur HU.Gruss georg123
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Okay, du hast Recht: Über drei Ecken sind SPORT-Anhänger von der Versicherungspflicht befreit:
Ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.htmlZitat§ 1
Der Halter eines ....Anhängers ....ist verpflichtet, .....eine Haftpflichtversicherung ....abzuschließen.
§ 2
(1) § 1 gilt nicht für ….
6. Halter von…..
c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.in Kombination mit der Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=243&paid=3Zitat§ 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. .....
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ....
2. folgende Arten von Anhängern: .....
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,Damit dürfte das geklärt sein - man MUSS nicht, KANN den Sportanhänger aber natürlich trotzdem versichern (sollte man sich ja schon mal genau überlegen: Die Haftpflicht ist ja nun wirklich nicht teuer und über ne Teilkasko ist z.B. auch der Diebstahl abgedeckt. Grad Pferde- und Boots-Hänger stehen ja meist nicht dort, wo man sie ständig im Auge hat )
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Okay, du hast Recht: Über drei Ecken sind SPORT-Anhänger von der Versicherungspflicht befreit:
Ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.htmlin Kombination mit der Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=243&paid=3Damit dürfte das geklärt sein - man MUSS nicht, KANN den Sportanhänger aber natürlich trotzdem versichern (sollte man sich ja schon mal genau überlegen: Die Haftpflicht ist ja nun wirklich nicht teuer und über ne Teilkasko ist z.B. auch der Diebstahl abgedeckt. Grad Pferde- und Boots-Hänger stehen ja meist nicht dort, wo man sie ständig im Auge hat )
Prima, danke für die Ausführungen.
Wenn ich den Fachmann schon mal da habe: Ist denn ein Fahrradanhänger auch immer ein Sportanhänger. Ein Fahrrad mit Schutzblechen, Gepäckträger und Lichtanlage muss ja nicht zwangsläufig Sportgerät sein, sondern wird auch manchmal als normales Fahrzeug "missbraucht".
Bei den Moppeds wird da ja streng unterschieden: Sportgerät nur wenn das Mopped für "abseits" des Straßenverkehrs ist. Und nur dann darf ein grün nummerierter Hänger verwendet werden. Für ein angemeldetes Mopped braucht man einen Anhänger mit schwarzem Schild.Das würde alles dafür sprechen, den Hänger "normal" (mit Steuer und Versicherung) anzumelden. Aber normale Hänger haben wir schon 2 angemeldet.
Der dritte wäre irgendwann der Ersatzt für den Fahrradträger auf der AHK. Meine jetzige Karre hat noch genügend Stützlast um alle Räder zu transportieren. Falls das nächste Auto weniger Stützlast zuläßt, wollte ich ein altes Fahrgestell als reinen Fahrradanhänger zurechtmachen. Naja zurechtmachen, Grundplatte hat er, also Fahrradträger fest draufschrauben, Licht wieder in Ordnung bringen, TÜV und Zulassung....
Ja, muss dann auch alle 2 Jahre zum TÜV, müsste aber wenigstens keine Steuer/Versicherung berappen nur um dreimal im Jahr die Stahlrösser zu kutschieren.Die vorhandenen Hänger sind nur bedingt zum Fahrradtransport geeignet: Der Tandemkipper hat eine durchgehende Stahlplatte, die will ich erstens nicht anbohren und zweitens ist das doch etwas oversizede für ein paar Räder. Und beim kleinen müsste ich immer erst das Verdeck abbauen und hätte dann immer noch nicht die Fahrradträger am Boden befestigt.
Wenn ich das alles so bedenke, hm, dann kann ich auch Brüderchens GW für den Sonntagsausflug saubermachen, der hat auf jeden Fall genügend Stützlast. Ist wahrscheinlich vernünftiger, als einen speziellen Fahrradanhänger vorzuhalten.
Ach Jay, warum redest Du mir das Projekt ausGruss georg123
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Ach Jay, warum redest Du mir das Projekt aus
Tu ich doch garnicht!
Wenn ich das alles so bedenke, hm, dann kann ich auch Brüderchens GW für den Sonntagsausflug saubermachen
Aber da ich Mazda bevorzuge, finde ich die Idee auch nicht schlecht - es sei denn, du willst mir den GW schenken, dann schenk ich dir dafür auch drei Jahre Steuer und Versicherung für ne normale Anmeldung deines Fahrradhängers (nur Tüv musste selber machen :p )
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Nix Mazda. GW sollte Geländewagen bedeuten, in dem Fall eine achtzehnjährige Mischung zwischen Ford Maverick und Nissan Terrano 2. Kann ich Dir aus zwei Gründen nicht überlassen: er gehört mir nicht und wir brauchen den noch.
Gruss georg123
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Na gut - dann kann ich dir auch deinen Anhänger net sponsoren.sorry