Rechteckige weiße Rückstrahler: Pflicht? Oder kann ich sie weglassen.

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage.


    Ich habe einen Stema 850 kg Anhäger an dem vorne weiße Rückstrahler an einem Winkelhalter montiert sind. Mitlerweile habe ich beide Rückstrahler verloren, weil man da mit dem Knie häufiger mal gegenkommt und die Nasen zum halten der Strahler abbrechen. Mit der Zeit rappeln die Rückstrahler sich dann lose und gehen verloren.


    Kann ich die Rückstrahler einfach weglassen oder muss ich sie ersetzen? Der Anhänger ist schmaler als beide PKWs, die ihn ziehen. Im §51 der StVZo habe ich folgendes gefunden:


    "(2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein."


    Aber da steht dürfen und nicht müssen. Danke für Eure hilfe.