Auflaufbremse Freilauf

  • Hallo Gemeinde,


    neuer User würde sich über kurze Hilfestellung freuen.


    Es handelt sich um einen Bootstrailer mit EZ 1976 dieser ist mit einer Auflaufbremse ausgestattet, allerdings verfügt das System über keinen automatischen Freilauf beim Rückwärtsfahren (was heißen soll: beim Rückwärtsfahren muss ein Sicherungshaken eingelegt werden um nicht die Bremse zu aktivieren).
    Jetzt ist es aber lt. EU so das ein gebremster Trailer diesen Freilauf besitzen muss. Allerdings weiß ich jetzt nicht ob das auch RÜCKWIRKEND gilt. Wenn jemand hierüber Informationen besitzt wäre ich dankbar wenn er mir das mitteilen könnte.



    Liebe Grüße
    Andy

  • Hallo Andy


    wenn der Hänger noch angemeldet war, bzw du noch den originalen Brief hast gilt Bestandsschutz


    das mit der Rückfahrautomatik gilt nur für Neuzulassung, aber auch wenn es ein uralt Hänger ist für den es keine Papiere mehr gibt und die neu erstellt werden müssen


    Gruß Mani

  • Hallo Mani,


    danke für die kompetente Antwort.


    Dann werd ich wohl nachrüsten müssen. Ich hab zwar einen bestätigten Auszug aus dem ZFZR vom Landratsamt aber leider keine org. Papiere mehr :(
    Das wird wohl ne teuere Angelegenheit.


    LG
    Andy