Auslegung Auflaufbremse zu zulässigem Gesamtgewicht

  • Hallo zusammen,


    ich habe neulich meinen ersten Anhänger gekauft und hoffe nicht / denke aber es war ein "Griff ins Klo"..


    Meine Frage hier zu ist da ich absolut keine Ahnung habe, mir aber selber Meinung mache ..


    Auf der Auflaufeinrichtung der damaligen Fa. Gümmer steht ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.000 KG - 3.000 KG. Der Anhänger hat aber nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.000 KG, - ist hier beim Hersteller ggf. was schief gelaufen? Wofür benötige ich eine Bremse die nie in den "aktiven" Bereich kommt? Das Gewicht des beladenen Hängers wird sich immer um die 1.600-1.800 Kg bewegen.... wenn jetzt auf der Auflaufeinrichtung 1.000 - 2.000 stehen würde wär die Welt ja in Ordnung .. denke ich !?!?

    Baujahr des Anhängers ist '82, - dh hier wird der Tüv (bei der VOLLABNAHME!) sicher auch etwas genauer schauen..


    Ich wär für jeden Hinweis dankbar!


    Gruße
    Markus

  • Hallo Markus


    das mit dem Gewicht passt schon so, und ist sogar besser als wen es so wäre wie Du meinst,
    erstens ist es besser, wenn die AE mehr aushält und nicht am obersten Limit läuft, Du hast so einfach mehr Reserve, und zweitens ist die Gewichtsangabe mehr auf die Belastung beim fahren durch den Hänger wichtig, weniger fürs bremsen selbst, eine AE für 800 kg würde genauso am Gestänge ziehen, da sind nur geringe Unterschiede, bei der größeren Version sind nur die Abmessungen eben stabiler ausgelegt und der Auflaufdämpfer ist etwas strammer ausgelegt


    eventuell war dein Hänger sogar mal für mehr Gewicht gedacht und wurde abgelastet, mußt halt mal schaun was auf den Achsen und Radbremsen steht und eventuell auf der Deichsel, kann gut sein das er auch 2500 kg oder mehr verträgt


    also mach Dir keine Sorgen, das passt schon so für den TÜV


    Gruß Mani