4m Tandemhänger - Heckstützen notwendig?

  • Wir haben hier einen 4x2m Plattformhänger den wir gelegentlich
    mit einem Fahrzeug beladen.
    Rampen drauf, auffahren, fertig.
    Nun mach ich mir etwas Gedanken über die Belastung für das Zugmaul (während des Aufladevorgangs).
    Meint ihr hält sich im Rahmen?
    Denn Heckstützen gibts da keine. Bisher gabs auch keine Auffälligkeiten.

  • Hi,

    sollte normalerweise kein Problem sein.
    Ich lege bei mir einfach beidseitig einen Holzklotz unter den Rahmen, wenn ich mit heftig schweren Maschinen auffahre, sonst bohrt sich die hintere Bordwand in den Boden.

    Gruß
    Gerhard

  • Hallo


    Holz reicht.


    Wir hatten ein ähnliches Problem.
    Zur Stellprobe ob wir den Silbernen überhaupt drauf bekommen hatten wir das mal aufgebaut. Das Zugfahrzeug wäre hoffnungslos überfordert gewesen. Also bitte keine in Ohnmacht fallen, wir sind damit nirgendwo hin gefahren.



    http://img254.imageshack.us/i/handyfotos2930.jpg/
    Das dieses Passieren würde haben wir nicht erwartet.


    http://img141.imageshack.us/i/handyfotos2932.jpg/
    Wie man sieht, hätte man sich den Wagenheber gespart. Leider sieht man nur schlecht wie sehr sich der Kupplungskopf und sein Auflauf Gestänge verwinden.


    http://img25.imageshack.us/i/handyfotos2934.jpg/
    Mit Holz, nicht mal was besonderes einfach was gerade so herum lag, passierte nichts.


    Gruß
    PS: alle drei Fahrzeuge sind inzwischen verschrottet.

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • Schöne Demo :augenreib:
    Ganz so schlimm ist es bei uns nicht glücklicherweise.


    Ist das dritte Fahrzeug der Hänger oder der Rote?

  • Hallo


    Der Anhänger, leider. Da war jemand mit ganz viel Unvermögen am werke.
    Der Rote steht, nach dem ihm der Motor des Blauen eingebaut wurde. Inzwischen mit Motorschaden dort.


    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang