Hallo zusammen,ich bin neu hier und habe den Tipp aus einem anderen Forum bekommen und mich direkt hier angemeldet.
Ich bin der Dirk aus Pulheim bei Köln 45 Jahre alt und Rapido Liebhaber,ich besitze mehrere von den alten Klappcaravans so um die 70er Jahre.
So das ist nun auch mein Problem und ich hoffe mir kann hier geholfen werden??
Ich habe einen Rapido Export von 1972 und der Tüv hat bei der § 21 Abnahme folgendes bemängelt.
Auflaufeinrichtung ohne Genehmigungszeichen,[definition='1','0'][/definition] vom Hersteller vorlegen oder Bremse stilllegen;(.
Wo bekomme ich nun so eine [definition='1','0'][/definition] her??
Es ist eine Tecam (France) F 650 mit dem Kupplungskopf J 1400,das Baujahr ist 1972.
Ich möchte die Bremse ja nicht stilllegen,das wäre schwachsinn,ein Fahrzeug verkehrsunsicherer zu machen nur um Tüv zu bekommen.
Also wer kann helfen oder wo kann ich was finden???
Vielen Dank schon einmal im voraus.
Gruß Dirk
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Alles zur [definition='1','2'][/definition] findest du hier: https://anhaengerforum.de/forum/thread/968
Allerdings wird das bei dem fehlenden Genemigungskennzeichen (Doppelwelle plus Zahl) und der Tatsache, dass es sich um ausländische Baugruppen handelt schwierig bis unmöglich werden.
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Also muß man um Tüv zu bekommen den Anhänger verkehrsunsicherer machen,kann sowas sein???
Spinnen die denn beim Tüv,es soll doch besser sein einen gebremsten Anhänger ohne CE Zeichen durch die Lande zu ziehen wie einen ungebremsten.Vorallem wenn der 600 Kilo hat.
Gibt es denn keine andere Möglichkeit???
Gruß Dirk -
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Hallo Dirk
wenn Du schon mehrere von diesen Teilen hast, wie schaut es den bei den anderen aus, sind die auch alle ohne Prüfzeichen? haben die eventuell die selbe Kupplung nur mit Prüfzeichen? da kann man doch dann bestimmt was machen
manche Leute suchen ja auch mit der Bohrmaschine nach alten vorhandenen Löchern
Gruß Mani