Hallo! Ich bin neu hier, habe auch noch nie einen Anhänger besessen. Das soll sich ändern, doch dafür brauche ich aber eine Antwort auf folgende Frage (Sufu führte nur zu acht Tage alter Frage ohne Antwort): Ich möchte für ein kleines Boot (3,5m, 400 kg) einen Trailer bauen. Wenn ich als Basis einen gebrauchten offenen Kastenanhänger nehme, muss ich den nach dem Umbau erneut eintragen/ umwidmen lassen? Ist die Zulassung eines Anhängers zweckgebunden? Oder kann ich den Aufbau des Hängers ändern (in diesem Fall hauptsächlich demontieren) wie ich will? Danke euch, Gruß, Skid
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Hallo
zu der Frage gibts eigentlich schon massig Beiträge, weil die Frage einmal pro Woche kommt
im Prinzip kannst am Aufbau ändern was Du willst, es muß natürlich den Vorschriften entsprechen, stabil sein usw
da sich die Abmessungen bei so nem Umbau ziemlich ändern und auch das Gewicht, ist es sinnvoll das ganze in den Papieren auch zu ändern
wenn den Hänger dann nur noch für das Boot nutzten willst, kannst ihn auch als Sportanhänger zulassen, spart wieder ein paar €, allerdings darfst dann auch nix anderes mehr damit transportieren
wenn er so bleibt nur als offene Plattform, dann darfst damit auch was anderes spazieren fahren
wenn auf nr Sicher gehen willst, fährst mit dem Hänger beim TÜV vorbei, und lässt den Hänger dort mal anschauen, die sagen Dir dann schon ob das möglich ist, und was eventuell ändern, bzw beachten mußt (Rahmenverstärkung oder ähnliches)
Gruß Mani -
Hallo! Man dankt. Ich habe an anderer Stelle noch den Hinweis bekommen: "Sobald an dem Anhänger etwas Grundlegendes verändert wird, muss das abgenommen und in die Papiere eingetragen werden. Z.B. Länge, Breite, Höhe oder Eigengewicht. Problem : Verlängerung der der Deichsel problematisch" Ich werd wohl einen Anhänger umbauen und schon wegen der Steuerbefreiung nicht um den Tüff herumkommen. Danke, Gruß, Skid
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Moin,
nur so zum Spass:
Tüff: After Shave:p
TÜV: technischer Überwachungsverein:D -
Hallo Skid,
wenn Du noch nie einen Anhänger hattest,
weisst Du vielleicht nicht, dass Steuerbefreiung
bei 400 kg Zuadung m.E. nicht sinnvoll ist.
Steuern und Versicherung sind im Gegensatz zum
Kfz sehr gering. Für 20 Euro im Jahr würde ich
die Möglichkeit auch etwas anderes als das Boot
zu transportieren nicht aufgeben.
Gruß twtrailer -
Evtl kannst du ja einen "Bootsständer" auf der Ladefläche befestigen, wenn der sich ohne Werkzeug demontieren läst(z.b. Knebelschrauben) gillt der als Ladung und muss nicht eingetragen werden! Einziger Nachteil ist das höhere Gewicht, großer Vorteil man hat auch einen ganz normalen Anhänger
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