Einschiebedeichsel

  • Hallo,


    ich habe einen Heinemann Anhänger von 1990 mit einer einschiebedeichsel gekauft. Die Deichsel wird etwa in höhe der Achse mit einem Bolzen und einem sicherungssplint befestigt, vorne am Anhänger ist die Deichsel mit einem Schraubverschluß eingeklemmt, also variabel.


    Ich möchte nun die Deichsel Kürzer haben. Momentan ist die Deichsel etwa 100cm Länger als der Aufbau. Ich möchte das ganze auf etwa 60cm reduzieren. Hierzu müsste ich ein Loch für den Bolzen in die Deichsel Bohren, um diese sichern zu können, wenn sie 40cm eingeschoben ist.
    Nun die Frage ist dies ohne weiteres zulässig? Oder muss der Tüv da den Segen geben? Oder wird der Tüv da auch nichts machen können? Wenn der Tüv das nicht abnehmen wird, könnte ich ihm das bei einer HU (wenn er denn überhaupt darauf schaut) Als Original "verkaufen"? Ich meine, wenn die Bohrung gut gemacht ist, müsste das doch wirklich wie Original ausschauen, oder? Vor allem da die Deichsel ja zum Verschieben ist....

  • Hallo

    das Spiel mit dem TÜV ist halt Risiko, könnte aber klappen, weils vermutlich nicht auffällt, außer er achtet auf die im Schein vermerkte Gesamtlänge, die dann ja nicht mehr hast

    und außerdem, was willst mit ner 60er Deichsel, hast nen Goggo als Zugfahrzeug? ansonsten steht dir der Hänger in jeder engen Kurve am Auto an, und je länger die Deichsel um so besser läuft das Gespann, also ich würd sie so lassen

    Gruß Mani

  • Deswegen ja eine Einschiebedeichsel, hier hat man ja nahezu unbegrenzte möglichkeiten des Ausprobierens (jedenfalls solange bis kein Material mehr an der Deichsel ist...) Ich hab ja nen Smart, 2,7m lang, 1,55m Breit. Und Deswegen habe ich mir auch einen Hänger mit 50cm Kürzerer Ladefläche Gekauft. Der Vorteil liegt doch auf der Hand: 2,7m+2m Vom Hänger macht eine Perfekte Länge um auf jeden Parkplatz zu Passen. Da brauch man bei den Baumärkten, wo sowieso immer Parkplatz not Herrscht nichtewig suchen, oder km weit Weg Parken. Gleiches gilt für den Getränkemarkt etc.


    Das Nachlaufen eines Anhängers ist ja auch von Der Deichsellänge Abhängig. Je größer der Abstand von Deichselende zu Achse, um so stärker läuft der Anhänger nach, und um so größer die warscheinlichkeit, das der Anhänger an die Deichsel kommt. Ist der Abstand von Achse zu Deichselende aber nun sehr Gering, so läuft der Anhänger kaum noch nach. Und dank Der Einschiebedeichsel hätte ich innerhalb von 5 Minuten Wieder die Originallänge, falls es doch nicht Passen sollte.


    Aber Der Einknickwinkel wir meiner berechnung nach nicht schlechter sein, als bei meinem anderen Anhänger, welcher eine V Deichsel hat....


    Zum Tüv und gesamtlänge: Hier kann ich ja einfach die Originale Länge wieder Herstellen, Und das Loch was in der Deichsel ist, ist dafür gedacht, wenn man die Deichsel eingeschoben hat. (Man kann die Deichsel einschieben, um ihn Hochkannt in der Garage zu stellen) Mir würde es jedenfalls nicht Komich vorkommen, wenn eine verstellbare Deichsel 2 Verschiedene Arretierungsmöglichkeiten hat, oder klingt das so unüblich?

  • So, habe heute den "Umbau" durchgeführt. Als erstes mal den 7 Poligen stecker in Rente geschickt, und gleichzeitig das Kabel ein Wenig Gekürzt. Nach einigen Provisorichen Fahrversuchen mit eingeschobener Deichsel, habe ich festgestellt, das er bei eingeschobener Deichsel wirklich kaum noch nachläuft, und habe die Deichsel ganze 60cm eingeschoben. Nun sind es noch 35cm von Mitte Kugelkopf bis Anfang aufbau, und beim Vorwärtsfahren mit Vollem Lenkeinschlag bleubt noch genug Luft. Für das 16er loch für den Sicherungsbolzen habe ich extra einen 16er Kegelsenker besorgt, welcher in Wirklichkeit Leider nur ein 15,5er Kegelsenker ist :mad:. Musste also die rundfeile für die Letzten zehntel herhalten.... Aber nun Passt alles Bestens. Das Ergebnis: Eine Gespannlänge von unter 4,7m.


    Ich muss aber Zugeben, das das Rückwärtsrangieren dadurch deutlich schwieriger ist, jedenfalls im dunkeln... Das einknicken ist Halt viel nervöser, Aber dafür gibt es halt Vorteile beim einparken...


    Vom Knickwinkel hingegen ist ein Ruthman Steiger Anhänger, welchen ich heute ein Paar Meter bewegt habe richtig Kriminell. Jedenfalls wenn man einen niedrigen Wendekreis hat... Als ich mal eben Wenden wollte merkte ich auf einmal das der doch Tierich nachläuft, und habe noch rechtzeitig gebremst. zwischen Deichsel und Smart waren noch 2mm Platz....

  • Von der Rennleitung:police: wird´s wohl keiner "merken" ..... und brechen wird die Deichsel auch nicht ..... von da her keine Gefahr ....


    auch wenn dir klar sein dürfte ..... dass das V E R B O T E N ist 8o:biggrins::D


    und wenn du alle 2 jahre zu den "Blaukitteln" musst ..... ich würde ne breite, stabile Schelle wie für die Deichseböcke über die Löcher schrauben ....
    als Anschlag, wie weit man die Deichsel einschieben kann :biggrins: .....
    keine Löcher ..... keine Fragen :D


    Manfred

    Manfred

  • Jaja, immer dieses Gesetzeswiedrige... ;)


    Der Anhänger hat ein Gesamtgewicht von 600Kg (bei mir eh nur 450kg) Die Deichsel ist aber so Stark und schwer gebaut, das die Locker für einen 2t Hänger herhalten könnte... Von Daher wird es überhaupt kein Problem Darstellen, zumal die Stabilität bei einer kürzeren Deichsel ja zunimmt....


    Ich sags mal So, es sieht schon verdammt eng aus. Also zwischen Anhänger und Smart. Und wenn mich Ein Polizist anhält, habe ich halt vergessen die Deichsel vor dem losfahren auszuziehen ^^. Aber mal im Ernst, Der Anhänger ist von 1990. Ich glaube kaum, das ein Polizist, oder ein Tüv Prüfer Weiß, das Diese Deichsel im Original nur ein Loch hat, und nicht auch eines für im eingeschobenen Zustand. Also behaupte ich mal, das es als Original durchgehen wird. Aber wie sieht es aus, wenn ich mit eingeschobener Deichsel angehalten werde? Was kann man mir hier vorwerfen? Ich glaube nicht das "einschiebedeichsel nicht ausgezogen" Irgendwo im Verwarngeldkatalog aufgeführt wird.... Wenn ich also angehalten werde zieh ich das Teil aus, und gut ist...

  • >>> Ich glaube kaum, das ein Polizist, oder ein Tüv Prüfer Weiß, das Diese Deichsel im Original nur ein Loch hat <<<


    Na ja ..... einer der großen Fehler ist es grundsätzlich, andere Menschen zu unterschätzen .......


    Ich gehe mal davon aus, dass zumindest die Tüvprüfer sehr wohl wissen, dass da grundsätzlich kein 2. Loch in der Deichsel sein darf .....
    es sei denn ...... genau das steht auf irgend einem "Zettel" explizit so beschrieben.


    Wenn die "so was" mal "übersehen" ..... liegt es häufig an deren "Bequemlichkeit" ..... und deren eigener Einschätzung über die "Reststabilität".
    Und eines muss klar sein ..... die vom Tüv können nur "stillschweigend" ein Auge zudrücken ......
    wenn das Thema offen angesprochen wird, ...... müssen sie handeln ...... weil das Bohren von Löchern in Zugrohren erst einmal nicht zulässig ist.



    Aber sonst sehe ich das Thema in etwa so wie du ....



    Manfred

    Manfred

  • Wenn ein Tüv Prüfer es mal merken sollte, sehe ich da kein Problem darin, denn so wenige Tüv Prüfstellen gibt es ja nicht, aber ich sehe darin sowieso kein Problem. Bei mienem letzten ungebremsten hänger der zum Tüv musste, wurde Beleuchtung und Reifen Kontrolliert, mehr nicht. Dauer etwa 2 Minuten...
    Für die 100er Zulassung bei einem anderen Anhänger wurde ich auch von einem Prüfer zu einem anderen geschickt, weil er meinte, vielleicht achtet ein anderer ja nicht darauf...

  • moin
    ich erinnere mich mal elesen zu haben dass man auf der neutralen faser der deichsel bohren und schweißen darf.
    hast du senkrecht oder waagerecht gebohrt?
    cu alex