Hallo,
ich habe einen Heinemann Anhänger von 1990 mit einer einschiebedeichsel gekauft. Die Deichsel wird etwa in höhe der Achse mit einem Bolzen und einem sicherungssplint befestigt, vorne am Anhänger ist die Deichsel mit einem Schraubverschluß eingeklemmt, also variabel.
Ich möchte nun die Deichsel Kürzer haben. Momentan ist die Deichsel etwa 100cm Länger als der Aufbau. Ich möchte das ganze auf etwa 60cm reduzieren. Hierzu müsste ich ein Loch für den Bolzen in die Deichsel Bohren, um diese sichern zu können, wenn sie 40cm eingeschoben ist.
Nun die Frage ist dies ohne weiteres zulässig? Oder muss der Tüv da den Segen geben? Oder wird der Tüv da auch nichts machen können? Wenn der Tüv das nicht abnehmen wird, könnte ich ihm das bei einer HU (wenn er denn überhaupt darauf schaut) Als Original "verkaufen"? Ich meine, wenn die Bohrung gut gemacht ist, müsste das doch wirklich wie Original ausschauen, oder? Vor allem da die Deichsel ja zum Verschieben ist....