Frage zur Lichtleiste, Abstand der Rücklichter

  • Hallo,

    ich bin der neue und habe gleich mal eine Frage, ich möchte für meinen Bootsanhänger eine Lichtleiste bauen. Es handelt sich um ein gekantetes Aluprofil mit einer Breite von 1,74cm (genauso breit wie der Trailer).Diese wird dann als ausziehbare Leiste montiert. Ich habe mir fertig verkabelte Rückleuchten mit integrierten Dreiecksstrahlern und integrierter Numernschildbeleuchtung gekauft. Nun zu meiner Frage.

    Gibt es eine Vorschrift in der steht wie hoch der maximale Abstand der Rückleuchten zueinander sein darf?

    Vielen Dank für eure Mithilfe.

  • Hallo

    es gibt nur ein maximal Abstand von Außen der nicht überschritten werden darf, innen ist egal, LKW sind viel breiter, haben die extra Lichter dazwischen? Ne, siehste

    Problem könntest mit der Kennzeichenbeleuchtung bekommen, wenn der Abstand Kennzeichen - Lampe zu groß ist,

    wenn das Kennzeichen dann weiter nach Links setzt und rechts ne extra Kennzeichenleuchte dazu schraubst reichts auch

    wenn Dir vernünftige Lampen gekauft hast, dann sollte da eigentlich ein Datenblatt dabei sein, dort stehen die min/max Abstände die einzuhalten sind

    Gruß Mani

  • HI Mani,

    leider ist kein Datenblatt mit bei. Wie weit darf denn der max Abstand von Kennzeichen zum Nummernschild sein?

    Mfg Roland

  • Hallo Roland,


    hier mal der Text aus der Zulassungsordnung


    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


    Das entscheidene dürfte der vorletzte Satz sein, aus 20m lesbar, da die Kennzeichenleuchten nicht soo hell sind, wird ein Abstand über 15cm von Leuchte und Kennzeichen wohl schon die Grenze sein


    Lothar

  • Hallo Lothar,

    danke für deinen Beitrag. Das ist ein dehnbares Gummiband, denke ich.

    Dann ist es ja nicht richtig geregelt wie viel cm es Abstand haben darf.

    Ich habe einen Kastenanhänger mit einer ähnlichen Leuchte da ist der Abstand 20cm. Ich denke das ich mich zwischen 15cm und 20cm bewegen werde und hoffe das es gut geht.

    Mfg Roland

  • Oder gar keine Kennzeichenbeleuchtung, sondern (wie ich) ein selbstleuchtendes Kennzeichen. Ist allerdings etwas teurer.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Halo Roland


    Das gibt es inzwischen bei fast jedem Schildermacher neben der Zulassungsstelle oder im Internet/eBay.


    Hier mal die Info-Seite dazu:
    http://www.3m-sln.de/


    Gibt seit kurzem auch andere Produkte mit ähnlicher Optik, dann sogar in normale Kennzeichenverstärker passend oder als leuchtender Rahmen um das herkömmliche Alu-Schild.


    Ich habe es inzwischen am zweiten Auto und am Anhänger, der TÜV war begeistert, daß ich es auch daran gemacht habe.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Es scheint - wie schon geschrieben - keine Begrenzung für den Abstand zwischen den Leuchten zu geben. Hier sind die Maße noch einmal schön zusammengefaßt.