Golf 4 Auflasten für Pferdeanhänger

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich besitze einen Golf 4 Variant mit dem ich bis zu 1500kg anhängen kann (gebremst und bis 8% Steigung). Nun würde ich den Wagen gerne Auflasten lassen da mir das doch etwas wenig erscheint für einen Pferdehänger auf den 2 Pferde passen. Was muss ich machen?


    Danke schonmal im Vorraus.

  • Hallo

    Zitat

    Was muss ich machen?



    gescheites Auto kaufen,

    wenn die 1500 kg eh schon mit nur noch 8% angegeben sind, dann hast normal vermutlich nur 1200 kg

    also entweder nur ein Hottehüh mitnehmen, oder anderes Auto kaufen

    bei 2 Pferden wären mindestens 2 t angebracht, was meinst wo der Hänger mit Dir hinfährt, wenn mal in ne kritische Situation kommst, willst Du das riskieren???

    Gruß Mani

  • 1300 sinds im normalfall. Also würdest du auf jedenfall abraten? unter G steht bis 1575. Da dacht ich vl geht noch etwas mehr.

  • Mit Anhängern kenne ich mich ganz gut aus, aber ob und wenn ja wie man einen VW Golf auflasten kann, damit er mehr Anhängelast bekommt, weiß ich leider nicht. Was sagt deine VW-Vertragshändler dazu? Die solltens am besten wissen, ob da noch was geht.

  • 0800 - 8655792436


    Das ist die kostenlose Hotline. sehr kompetent. Die können dir genau das selbe sagen wie deine VW Werkstatt.



    Ausserdem wird die Anhängelast nicht durch die verbauten Achsen, sondern durch den verbauten Motor beschränkt.
    Um die Anhängelast zu bestimmen, wird ein Auto vollbeladen und ein Anhänger angehängt. Innerhalb einer Minute muss dieser Anhänger 5 mal eine Rampe mit einer Neigung von 12% bzw. "Sonderberechnung" 8% hochgezogen.
    Hierbei darf auch der Motor nicht überhitzen, die Kupplung abrauchen oder ähnliches. Je nach dem wie schwer der Anhänger war, jenach dem ist noch Reserve drinnen. Es geht jedoch bei diesem Test nur konkret um dem Anfahrvorgang, nicht um das Fahren mit Anhänger.
    Maximale ungebremste Anhängelast ist begrenzt durch das Leergewicht des Fahrzeuges, das ist nämlich die Hälfte des Leergewichtes, bzw, max. 750 kg.


    Dann gibt es noch eine weitere Beschränkung, nämlich die AHK. Diese hat einen sogenannten daN Wert, der angibt wieviel maximal gezogen werden darf, von der Standfestigkeit der AHK her. In der Regel bieten zweit Ausrüster stärkere AHKs an (Abweichende Regelungen je EU-Land, da ein Zugfahrzeug Thema, war zumindest früher so)


    Eine "verstärke Hinterachse" (ich bezieh mich hier auf den Begriff Auflasten), also Achse/Welle und Feder, erhöht nur die Stützlast des Zugfahrzeuges. Bringt also rein faktisch garnichts!



    In der Regel musst du folgendes machen, die Berechnung für die AHK bei VW abfordern, falls die die rausgeben, und das ganze Nachrechnen. Berechnungstool kann ich dir zu schicken. Manuelle Berechnung ist im Forum veröffentlicht.
    Dann zum TÜV fahren und eine neue "Berechnung" machen lassen an der Rampe. In der Regel sind ca. 100 bis 200 kg mehr drin, das war es aber dann auch. Aber die Gefahr besteht, dass du hierbei dein Auto zu Schrott fährst, also Kupplung, Motor, Antriebswellen oder ähnliches. In der Regel wird dir der Motor überhitzen, da geringe Kühlung auf Grund mangelndes Fahrwindes.
    Willst du richtig was "wegziehen" brauchst du in der Regel eine neue AHK und ein Motortunning und die Berechnung.


    Aber nun mein persönlicher, Hotline anrufen und danach mal Händler fragen. Falls beide es nicht "Werksseitig" anbieten, kauf dir ein neues Auto.
    Das ist eindeutig günstiger, ausserdem verliert dein Auto die Garantie, sobald dies nicht von Seitens VW nachrüstbar ist.




    Alles klar?




    Gruss,
    Jungo



    PS: Hab das ganze bei einem Polo versucht, war eine doofe Idee. Selbst wenn ich hätte auflasten können, sobald mein Polo vollbeladen ist und mein Anhänger vollbeladen ist und ich die Hochplane drauf hab, überholen mich die LKWs bergauf. Also vorher gründlich überlegen, ob du das wirklich machen willst. Nicht alles was technisch machbar ist, ist auch technisch sinnvoll. Daher hab ich auch auf ein paar 100 kg bei meinem Polo verzichtet.




    Edit:
    Verdammt, jetzt hab ich noch was vergessen.
    Außerdem muss die Feststellbremse des Autos in der Lage sein, den Zug an diesem Berg auf- und abwärts festzuhalten.
    Und ich meine noch was gelesen zu haben wegen Anhängelast nicht größer zulässiges Gesamtgewicht, mit Ausnahme von Geländewagen... Aber dazu finde ich im mom bei mir keine Quellen mehr, also könnte auch falsch sein, aber ich meine da mal was gelesen zu haben.


    Und vielleicht in die Rubrik rechtliches verschieben...

  • Hallo

    als ich angefangen hab Deinen Beitrag zu lesen, dachte ich erst, der hat zwar etwas Ahnung, aber doch nur halb, aber am Ende hast es ja noch etwas korrigiert

    hier mal die Gründe, warum der Golf niemals mehr ziehen darf

    die Motorleistung ist nur zweitrangig, die Regel schafft fast jeder
    der D-Wert ist zwar wichtig, aber da wäre es ja einfach ne Kupplung mit höherem D-Wert zu bauen, bringt aber nichts, weil

    wichtig ist die Bremsleistung wie Du noch richtig nachgetragen hast und zwar der Handbremse, diese muß das Gespann allein am Berg halten können

    und außerdem gilt bei Auflaufbremsen gewichtsmässig sowieso 1:1, der gebremste Hänger darf max das zGG des Zugfahrzeugs haben,

    und ungebremste Hänger nur halbes Leergewicht +75 kg, maximal aber nur 750 kg haben

    bei durchgehender Bremse (also Druckluft) gilt das 1,5 fache,

    und bei manchen Geländewagen gilt auch die 1,5 fach Regel

    dazu müssen die aber sehr viele Auflagen erfüllen, deshalb haben nur die dicken wie Patrol, DB G und noch ein paar 3,5 t, nichtmal der Pajero schafft diese Regel, der hat nur 3,3 t

    Punkt 1 - 4 muß erfüllt werden
    1.Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
    2.
    Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
    3.
    Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %
    4.
    und mindestens fünf der folgenden sechs Forderungen müssen auch erfüllt sein
    - vorderer Überhangwinkel > 25°
    - hinterer Überhangwinkel > 20°
    - Rampenwinkel > 20°
    - Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm
    - Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm
    - Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm

    bei den meisten scheitert es an der Bodenfreiheit oder der Diff Sperre, die haben nur wenige serienmässig

    diese Regelung ist schon gut so, und wenns nach mir ginge, würde ich nichtmal das 1.0 fache bei manchen PKW erlauben, ich hab schon etliche Wohnwagen und andere Anhänger auf der Seite liegen sehen, vier mal sind sie sogar Live direkt vor mir umgefallen, das geht ruckzuck, wenn das Zugfahrzeug zu leicht ist, oder der Hänger falsch beladen

    Gruß Mani

  • Moin,


    und wieder was dazu gelernt, danke Mani! Hat mich damals nur mit PKW befasst und nicht mit Geländewagen.


    Jo, hab erst geantwortet, und dann nochmals drüber nach gedacht. Dann mal wieder die Festplatte meines PCs gequält und dann korregiert. Man hat halt nicht immer alles im Kopf.


    Aber jetzt hab ich noch eine Zwischenfrage. Gewichtsmässig gibt es bei den Geländewagen keine Beschränkung, nur die 4 Punkte?



    Gruß,
    Jungo

  • Wie meinst gewichtsmässig?

    klar gibts ein Mindestgewicht, wenn 3,5 t Anhängelast haben willst, muß natürlich das Auto schon mindestens, Abrakadabra 3,5t /1,5= 2,34 t haben, wenn man mit der D-Wert Formel nach rechnet eventuell sogar noch bischen mehr, hab ich jetzt kei lust zum rechnen

    Gruß Mani