Verwendung von Faktor 1,2 bei 100km/h

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir zwar relativ sicher, hätte aber gerne noch mal eine Bestätigung. Mein Zugfahrzeug hat folgende Daten:


    Leergewicht: 1.541 kg

    zGG: 2.130 kg (In der Zulassungsbescheinigung steht unten noch was von +25, dürfte aber keinen Unterschied machen)

    Anhängelast: 2.000 kg

    techn. zlsg. Gesamtmasse: 4.130 kg (auch hier gibt es noch +25)

    Satz in der ZB: "Bei Werkseitig montierter AHK: ESP M.Spez.Fahrdyn.Stabi.Syst.F.Anh.Betr.F.Temp.100 KM/H Gem.3.Aend.Vo.Z.9.Ausn.Vo.Z.STVO"

    Darf ich aufgrund dieser Konstellation für die 100km/h Regelung mit Faktor 1,2 rechnen, also max zGG Anhänger = 1.541 kg * 1.2 = 1849,2 kg?


    Demnach dürfte ich dann ja z.B. einen 1800 kg Hänger (z.B. Einachs-Rückwärtskipper) oder 2000 kg Hänger abgelastet auf 1849kg (z.B. Tandem-Hochlader) mit 100 km/h fahren, solange die anderen Punkte für die 100 km/h Zulassung wie Stoßdämpfer und Reifen erfüllt sind?


    Diskussionen über die sinnvollste Fahrerlaubnis würde ich der Übersichtlichkeit halber hier raus halten (B96 oder BE wären hier z.B. möglich)


    Gruß,

    Tim