Verwirrungen mit dem Fahrzeugschein und mgl. Anhänger

  • Moin Forum,


    ich bin mit meiner Such nach Antworten auf meine Frage bei Euch im Forum gelandet. Vieles konnte ich mir dadurch schon selber erklären, aber bei einer konkreten Sache stehe ich noch auf dem Schlauch, ob ich es richtig verstanden habe.


    Unser Hausbau ist zwar schon fertig, aber wir haben noch ein paar Pflasterarbeiten vor uns und der Rasen möchte auch regelmäßig gesandet werden. Sprich: Wir brauchen einen Anhänger. Ich habe jetzt den 7.20H von Koch im Blick. Zwei Autos sind im Bestand: Ein Golf und ein Touran. Beim Touran bin ich mir ziemlich sicher, dass er den Anhänger ziehen darf, beim Golf bin ich mir, aufgrund der Bemerkungen und Ausnahmen im Fahrzeugschein etwas unsicher.


    Ein Führerschein Klasse BE ist vorhanden.


    Der Anhänger hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von 2.000kg und wiegt leer 476kg.


    Erst mal zum Golf:

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    Ich verstehe es so, dass ich 1,3t mit gebremsten und 610kg mit ungebremsten Anhänger fahren darf. O1 und O2.


    Im Feld 22 dann die zusätzliche Bemerkung: +45kg bei Anhängerbetrieb und 1,5t bis 8% Steigung. Die tech. zulässige Gesamtmasse der Zugkombination beträgt 3275 (bis 8%). Das erschließt sich mir: Das Fahrzeug wiegt 1730kg. Der Anhänger darf 1500kg wiegen und zusätzlich noch 45kg (wahrscheinlich Stützlast). Das macht in Summe dann 3275kg. Also dürfte ich aufgrund der Zusatzbemerkung sogar einen Anhänger mit 1,5t Gewicht fahren.


    Nun hätte der Anhänger allerdings eine technisch zulässige Gesamtmasse von 2000kg. Benutzt man jetzt bei der tech. zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination das tatsächliche Gewicht des Anhängers oder das maximale Gewicht?


    Sprich: Dürfte ich mit dem Golf den Anhänger fahren? Wenn ja, dürfte der Anhänger mit Ladung maximal 1235kg (Feld G, Leermasse) wiegen; also eine Zuladung von 1235-476 759kg haben?


    Touran

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    Beim Touran komme ich auf genau 2t maximales Anhängergewicht. Hier sollte alles passen. Wobei mir hier jetzt wieder auffällt, dass das Leergewicht 1595kg beträgt. Darf ich dann doch nur 1119kg Zuladung haben?


    Grüße,

    teutates

  • Ja du darfst den Anhänger fahren. Sofern das reale Gewicht des Anhängers die Anhängelast des Autos nicht überschreitet.


    Die Führerscheinrechtliche Prüfung ist davon unbenommen, da sieht es nämlich anders aus.


    Beim Touran musst dann halt schauen das Gesamte Gespann darf halt nicht mehr als das Zuggesamtgewicht wiegen. Wo das Gewicht nun liegt ist egal, sofern keine anderen Maximalgrenzen (Achlasten, Stützlasten etc...) überschritten werden.

  • Das hört sich ja erst mal gut an. Noch mal zum genauen Verständnis:


    Ich darf also mit dem Golf den Anhänger ziehen, sofern der Anhänger nicht mehr wiegt als 1.500kg. Man betrachtet also bei der technisch zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination nur das reelle Anhängergewicht? Maximale Zuladung hier 1.500 - 476kg (Anhänger) = 1.024kg.


    Beim Touran hatte ich wohl einen Denkfehler. Das Leergewicht ist uninteressant, sondern auch hier wieder die technisch zulässige Gesamtmasse. Also im konkreten Fall: F1 sind 2290 + 25 = 2.315kg. O1 sind 2.000kg. => Die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination beträgt 4.315kg.


    Hier also: Zuladung von maximal 1.524kg (2.000 + 476) möglich.


    Alles jeweils bis 8% Steigung (sind hier eh im Flachland) und bei 80km/h. Mit dem Führerschein BE dürfte ich theoretisch 3.500kg plus 3.500kg fahren. Da bin ich ja weit innerhalb der Grenzen.

  • Ich würde mich bei den (Leer-)Gewichten eher auf eine Waage als auf die Einträge im Fahrzeugschein verlassen. Ansonsten aber richtig.


    Regel 1 beim Fahrzeugen: Gewichte sind nur dann das Papier wert, wenn sie nachgewogen wurden.

  • Die zulässigen Gewichte sind erstmal interessant beim Thema Führerschein, da bist du mit BE auf der sicheren Seite.


    Für das Thema Anhängelast und Zuggesammtgewicht sind die tatsächlichen Gewichte entscheidend.

    Hier unterliegt es deiner Pflicht diese entsprechend zu ermitteln.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Genau so richtig.

    Es zählt das reelle, angehängte Gewicht.

    Du darfst also auch einen 3,5t Anhänger hinter deinen Golf hängen, wenn er dann leer nicht mehr als 1,5t wiegt ✅

  • Ja, alles nicht so leicht. Deswegen habe ich auch u.a. den BE gemacht, damit ich da schon mal auf der sicheren Seite bin.


    Aber die Aussage, dass die tatsächlichen Gewichte interessant sind, ist gut. Dann kann ich ja mit dem Golf etwas unter einer Tonne ziehen und mit dem Touran knapp unter 1,5. Damit bin ich dann auf der sicheren Seite.


    100km/h wird nicht benötigt. Autobahn wird mit dem Anhänger vielleicht einmal im Jahr gefahren. Das Ding ist hauptsächlich für Bauschutt, Sand und Brennholz. Das kann ich alles hier in der Gegen erledigen.

  • Ja, alles nicht so leicht. Deswegen habe ich auch u.a. den BE gemacht, damit ich da schon mal auf der sicheren Seite bin.

    Was wird eigentlich heute bei der Ausbildung zu BE gelehrt?


    Ich war mal der Meinung, dass den Anwärtern damit genau diese Fragen aus den relevanten Vorschriften nahegebracht werden.


    Ich habe mal BCE (aufbauend auf 3) gemacht. Da gab es 4 Wochen lang täglich je einen halben Tag Theorie und Praxis.

  • Humor hast du :bigggrins:


    Da fährst du etwas mit Anhänger durch die Gegend und darfst rückwärts um eine Kurve fahren.

    Das aufregendste ist wie du den Anhänger "richtig" an und abkuppelst ;)


    Alles wichtige musst du hier lernen.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup: