Moin Forum,
ich bin mit meiner Such nach Antworten auf meine Frage bei Euch im Forum gelandet. Vieles konnte ich mir dadurch schon selber erklären, aber bei einer konkreten Sache stehe ich noch auf dem Schlauch, ob ich es richtig verstanden habe.
Unser Hausbau ist zwar schon fertig, aber wir haben noch ein paar Pflasterarbeiten vor uns und der Rasen möchte auch regelmäßig gesandet werden. Sprich: Wir brauchen einen Anhänger. Ich habe jetzt den 7.20H von Koch im Blick. Zwei Autos sind im Bestand: Ein Golf und ein Touran. Beim Touran bin ich mir ziemlich sicher, dass er den Anhänger ziehen darf, beim Golf bin ich mir, aufgrund der Bemerkungen und Ausnahmen im Fahrzeugschein etwas unsicher.
Ein Führerschein Klasse BE ist vorhanden.
Der Anhänger hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von 2.000kg und wiegt leer 476kg.
Erst mal zum Golf:
Ich verstehe es so, dass ich 1,3t mit gebremsten und 610kg mit ungebremsten Anhänger fahren darf. O1 und O2.
Im Feld 22 dann die zusätzliche Bemerkung: +45kg bei Anhängerbetrieb und 1,5t bis 8% Steigung. Die tech. zulässige Gesamtmasse der Zugkombination beträgt 3275 (bis 8%). Das erschließt sich mir: Das Fahrzeug wiegt 1730kg. Der Anhänger darf 1500kg wiegen und zusätzlich noch 45kg (wahrscheinlich Stützlast). Das macht in Summe dann 3275kg. Also dürfte ich aufgrund der Zusatzbemerkung sogar einen Anhänger mit 1,5t Gewicht fahren.
Nun hätte der Anhänger allerdings eine technisch zulässige Gesamtmasse von 2000kg. Benutzt man jetzt bei der tech. zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination das tatsächliche Gewicht des Anhängers oder das maximale Gewicht?
Sprich: Dürfte ich mit dem Golf den Anhänger fahren? Wenn ja, dürfte der Anhänger mit Ladung maximal 1235kg (Feld G, Leermasse) wiegen; also eine Zuladung von 1235-476 759kg haben?
Touran
Beim Touran komme ich auf genau 2t maximales Anhängergewicht. Hier sollte alles passen. Wobei mir hier jetzt wieder auffällt, dass das Leergewicht 1595kg beträgt. Darf ich dann doch nur 1119kg Zuladung haben?
Grüße,
teutates