Der "beste" Anhängerverkäufer

  • Hallo zusammen.


    Was man nicht alles erlebt, wenn man einen Anhänger kaufen möchte.
    Die gleich folgende E-Mail Sammlung ist kein Scherz. Dieses ist mir tatsächlich passiert und sollte eine Warnung für Euch sein.
    Zum Glück hatte ich noch nicht einen Cent bezahlt.
    Ich habe alle Informationen, die auf den Verkäufer hinweisen können verfremded. Wer dennoch einen Verdacht hat und Gefahr läuft bei diesem "Händler" zu bestellen, sollte sich absichern.
    Aber macht Euch mal selber ein Bild :biggrins:
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    1. Mail:


    Sehr geehrter Herr Verkäufer.


    Nach intensiver Durchsicht Ihrer Produkte, hätte ich gerne ein Angebot von
    Ihnen.
    Ich interessiere mich für:


    -Modell: XYZ gebremst mit Mega Laderampe + 100km/h Zulassung
    -Plane und Spriegel mit 150cm Innenhöhe auf Boden
    -mindestens 8 Anschlagösen auf der Ladefläche (sofern die Reling nicht als
    Anschlagpunkt dienen darf)
    -Motorradschiene mit Bügelhalter (verstellbar)
    -Diebstahlsicherung (in ab-/angekuppelten Zustand)
    -Deichselbox, Maße (B x T x H) 50 x 15 x 20 cm verschließbar (optional)


    Das Angebot sollte ein Endverbraucherangebot inkl. Mwst und sämtlicher
    eventuellen Kosten sein.


    Anmerkung: Über die Rampe möchte ich mit einem Motorrad fahren. Gewicht
    Motorrad inkl. Fahrer ca.430 kg. Das sollte dann kein Problem darstellen.


    Mit freundlichem Gruss
    Käufer
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    2.Mail:
    Hallo Herr Käufer,


    den Trailer in der gewünschten Ausstattung bieten wir gerne wie folgt an:


    Listenpreis: 2.360,- Euro
    Angebot: 1.950,- Euro fertig montiert.


    Die Rampe hat eine Traglast von 400 kg.
    Da die Rampe etwa 2 m lang ist, werden Sie sicherlich niemals mit beiden
    Rädern der Maschine gleichzeitig auf der Rampe stehen, sodaß das Gewicht
    sich verteilt.
    Reling kann zur Verzurrung benutzt werden.


    Der Trailer ist vorrätig - Zubehör teilweise.
    Lieferzeit komplett ca. 2 Wochen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Verkäufer
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    3.Mail:
    Sehr geehrter Herr Verkäufer,


    nach meiner kurzen Rückfrage, möchte ich nun den Anhänger bei Ihnen
    bestellen.
    Farbe der Plane: Blau
    Bitte schicken Sie mir eine Auftragsbestätigung mit detaillierter Rechnung.


    Bei Rückfragen: Tel. 0421-*******



    Mit freundlichem Gruss


    Käufer
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    4.Mail:
    Hallo Herr Käufer,


    herzlichen Dank für Ihre Bestellung.


    Die Standartfarbe der Plane ist grau ohne Aufpreis.
    Die Planfarbe blau hätte einen Aufpreis von 85,- Euro da Sonderfarbe.


    Anstelle der Motorradschiene empfehle ich Ihnen eine praktische
    Radhalterwippe, die Sie unter nachfolgendem Link einsehen können:


    http://www.linkunkenntlichgemacht.htm


    Nach einfahren in die Wippe können Sie von der Maschine absteigen, ohne
    einen Ständer zu benutzen.
    Sie können somit auch alleine die Maschine verzurren, da diese bereits fest
    und fixiert in der Wippe steht.
    Die Wippe ist zwar etwas teurer aber der Nutzen gleicht dies sofort wieder
    aus.


    Zusammenfassung:


    Plane grau ohne Aufpreis
    Plane blau plus 85,- Euro


    Standschiene enthalten
    Radhalterwippe plus 34,- Euro


    Ich bitte hier nochmals um Ihre Entscheidung nach persönlichem Bedarf.


    Mit freundlichen Grüßen


    Verkäufer
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    5.Mail:
    Moin Moin Herr Verkäufer,


    wie eben schon telefonisch besprochen, werde ich die Plane ohne
    Kostenaufschlag in mittelgrau nehmen.
    Desweiteren verzichte ich auf die Standschiene, die wir gegen einen
    Motorradwippe tauschen.
    Die genaue Reifengrösse teile ich Ihnen noch in den nächsten Tagen mit.
    Die Abholung des Fahrzeuges soll am 01.11.08 erfolgen. Da bei Ihnen dann ein
    Feiertag ist, werden wir wie besprochen, die von Ihnen vorgeschlagene
    Lösng zur Übernahme des Fahrzeuges nehmen.
    Ich bitte Sie um eine detaillierte bereinigte Rechnung, nachdem wir die
    letzten Fragen geklärt haben.


    Mit freundlichen Grüssen aus Bremen


    Käufer
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    6.Mail:
    Hallo Herr Käufer,


    es ist mir zwar nicht erklärbar, aber offensichtlich ist mir beim erstellen
    meines Angebots
    ein erheblicher Rechenfehler unterlaufen!


    Mein ursprünglicher Angebotspreis von 1.950,- Euro liegt meilenweit unter
    dem Einkaufspreis.
    Und selbst mit dem von mir angegebenen Listenpreis komme ich nicht hin.


    Der normale Listenpreis laut aufgeführter Bestellung liegt bei 3.175,- Euro.
    Ich kann Ihnen diesen daher nur für 2.700,- Euro anbieten!


    - Modell: XYZ gebremst mit 100 km/h Zulassung
    - Mega Laderampe 400 kg belastbar
    - Plane und Spriegel mit 150cm Innenhöhe auf Boden in grau
    - 1 Radhalterwippe Größe 1
    - 1 Diebstahlsicherung (in ab-/angekuppelten Zustand)
    - 1 Deichselbox


    Ich gehe davon aus, daß dies Ihre Kapazitäten übersteigt und sich der
    Auftrag somit erledigt hat.


    Mit freundlichen Grüßen


    Verkäufer
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    7.Mail:
    Guten Tag Herr Verkäufer


    Sie machen mir ja Späße. Da ich in Mathematik nicht wirklich schlecht war,
    muß ich Ihnen nun einige Fragen stellen.


    Sie geben jetzt an, einen Listenpreis von 3175 € zu haben.
    Gut dann rechne ich nochmals nach.


    Anhänger XYZ mit 100km/h Zulassung und Megaladerampe und Stützen hinten
    (Aktionspreis) 1820,00 €
    Plane / Spriegel 150cm Innenhöhe auf Boden (Farbe: mittelgrau)
    510,00 €
    Diebstahlsicherung (im an-/abgekuppelten Zustand)
    30,00 €
    Deichselbox (Maße (B x T x H) 50 x 15 x 20 cm, verschließbar)
    59,00 €
    Radhaltewippe (Größe 1)
    99,00 €


    GESAMTBETRAG Listenpreise inkl. Mwst. laut Ihrer Homepage
    2518,00 €


    Nun meine Fragen:


    1) Wie ergibt sich nun eine Differenz von 657,00 € zu Ihrem Listenpreis, den
    Sie mit 3175 € angegeben haben?
    2) Warum liegt nun Ihr Angebot noch 182 € über Ihrem Listenpreis auf der
    Homepage?
    3) Wie kann man sich mal eben, bei einem Angebot um 750 € (entspricht
    locker 28%) verrechnen?


    Ich bitte Sie, diese Fragen zu klären und nochmals Ihr letztes "Angebot" auf
    eventuelle Fehler zu prüfen.



    Mit freundlichem Gruß


    Käufer


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    8.Mail:
    Die Antwort ist recht einfach.
    Seit Juli diesen Jahres haben wir eine neue Preisliste, in der ich z.B. die
    Alurampe gar nicht mehr einzeln kalkulieren kann, weil sie einzeln nicht
    mehr angeboten wird.
    Die Rampe erhalte ich nun nur noch in Verbindung mit der Spriegel als
    Paketpreis ab Werk.
    Die Plane muß ich zwangsläufig dazu nehmen unter einer anderen
    Bestellnummer.
    Eigentlich könnte dies ab Werk sofort als Gesamtpreis angeboten werden.


    Kurzum: unsere Angebote sind nicht auf dem neusten Stand und im Grunde so
    gar nicht bestellbar.
    Einen Preis für Trailer mit Rampe gibt es nicht mehr!
    Ebenso gibt es den Preis für Plane & Spriegel nicht mehr, weil die Spriegel
    bereits mit der Rampe als Paketpreis angeboten wird, was ich persönlich auch
    schwachsinnig finde.


    Sollte dies für mich ein interessanter Auftrag sein, wäre ich doch blöd ihn
    sausen zu lassen.
    Ist er aber nicht!
    Da bereits der Aufpreis von 85 Euro für die Planfarbe nicht in Frage kam,
    konnte ein wesentlich höherer Kaufpreis nicht Ihr Interesse wecken.
    Aus diese logig heraus habe ich mich bereits verabschiedet.


    Von Schadensbegrenzung kann niemand leben.
    Wenn ich also nun versuche Ihnen ein interessantes Angebot vorzulegen was
    Sie nicht zufrieden stellt und ich nichts verdiene, können wir es auch
    bleiben lassen.


    Wenn Sie sich mit 2.700,- Euro nicht anfreunden können, trennen sich unsere
    Wege.
    Wenn Sie mir schon 2.500 Euro anbieten würden, wäre es für uns
    uninteressant.
    Soviel zum Thema Handelsspanne bei Anhängern.
    Die 19 % ans Finanzamt ist meistens das Doppelte von dem was der Händler
    brutto hat.


    Mit freundlichen Grüßen


    Verkäufer
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    9.Mail:
    Sehr geehrter Herr Verkäufer,


    da ich die Sache bislang noch mit Humor gesehen und an einen schlichten Rechenfehler geglaubt habe, stellt sich mir nun die Frage, ob Sie mich für geistig unfähig halten.
    Ich habe den kompletten Verkaufsverlauf bis einschließlich Ihrer E-Mail vom 14.10.2008 / 22.11 Uhr heute morgen schon mal einem befreundeten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Vertragsrecht) zukommen lassen.


    Ich stellte ihm nur eine Frage: Handelt es sich hierbei um einen rechtswirksamen Vertrag?
    Die klare Antwort von ihm: Ja


    Kurz gesagt, wenn ich auf die Erfüllung des vorliegenden Vertrages bestehen würde, müßten Sie mir den Anhänger inkl. dem bestellten Zubehör für 1950,00 € verkaufen.
    Ich spare mir hier jetzt mal die Aufführung von vorliegenden Urteilen aus der jüngsten Vergangenheit, die die Aussage meines Rechtsanwalts untermauern würden.
    Desweiteren ist Ihr Internetauftritt irreführend.


    Beispiel zum Thema Internetrecht:


    Wenn der Käufer im übrigen weiß, dass der angegebene Preis aufgrund seiner geringen Höhe falsch sein muss, ist es nach Ansicht der Gerichte rechtsmißbräuchlich, eine Lieferung der Ware zu diesem geringen Preis zu fordern. So hatte das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 19 W 2631/02) den Fall zu entscheiden, dass ein Kunde im Internet einen Flug für 700,00 € gebucht hatte, obwohl dieser tatsächlich 3.600,00 € kosten sollte. In diesem Fall sah das Gericht es als rechtsmißbräuchlich an, den Flug zu dem geringen Preis zu verlangen, zumal der Kunde außergerichtlich verlangt hatte, ihm einen Geldbetrag zu zahlen, um ihn für die falsche Preisinformation zu entschädigen. Im vorliegenden Fall ging das Gericht zudem davon aus, dass der Käufer sehr genau wusste, dass das Preisangebot nicht richtig war.


    Da ich jedoch NICHT von einem falschen Preis ausgehen konnte, ist Ihre Angabe zum Thema Preiserhöhung auch nicht haltbar.
    Ich habe mir dennoch mal die Freiheit genommen Ihre Aussage zu prüfen.


    Sie bieten auf Ihrer nicht aktuellen Internetseite einen Anhänger für 1080 € an.
    Den gleichen Anhänger bieten Sie aktuell auch bei Ebay für 1120 € an.
    Das macht dann einen Preisanstieg von genau 3,6% aus.


    Das bedeutet: Selbst wenn ich eine Preiserhöhung von satten 10% als Rechengrundlage nehme, dürfte Ihr Listenpreis niemals die 2770 € überschreiten.
    Wenn ich jetzt aber mal die reale Preiserhöhung von 3,6% anwende, müsste der aktuelle Listenpreis bei 2606,13 € liegen und nicht bei den von Ihnen angegebenen 3175 €.


    Der Gedanke an betrügerische Verkaufspraktiken kommt dem ganzen Sachverhalt verdammt nahe.
    Bevor ich mir aber nun meine Nerven unnötig ruiniere, erkläre ich hiermit rechtswirksam den Ausstieg aus dem Vertrag, da der Verkäufer nicht willens ist, meine Bestellung zu dem von ihm abgegebenen verbindlichen Angebot zu erfüllen.


    Gez. Käufer
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    10.Mail:
    Hallo Herr Käufer,


    da Sie keinen Schaden haben, sind Sie auch nicht betrogen worden.
    Ihre Ausführungen über Preisgestaltung im Bezug auf unsere Webseite im
    Vergleich mit ebay sind zudem falsch.
    Um 22.27 Uhr schreiben Sie mir von einem zu überarbeiteten Angebot wegen
    einem Rechenfehler und um 00.35 Uhr haben Sie mit einem Anwalt gesprochen.


    Im ersten Moment läßt dies nur die Schlußfolgerung zu, daß der Anwalt bei
    Ihnen wohnt und Sie vermutlich eine Lebensgemeinschaft führen ;o))!


    Ich möchte Ihnen jedoch dafür danken, daß ich Sie nicht persönlich kennen
    lernen muß.
    Hierfür meinen ganz herzlichen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen


    Verkäufer
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    Tja, so ist es mir ergangen... also immer erst schauen, ob der Händler auch ein Händler ist... DER war auf sicher keinen.


    Gruss
    Bremer

  • Das ist ja wohl der Hammer!
    Ja..so kanns gehen. Gerade bei vermeintlichen Händlern. Habe auch schon solche Erfahrungen gemacht. Und wenn denn noch was mit dem Hänger ist ( Garantiefall oder so ) haben die plötzlich Pleite geamcht...oder den Geschäftsführer gewechselt...oder, oder, oder.
    Ich empfehle immer nur da zu kaufen, wo man auch einen Ansprechpartner hat oder bei einer Fa., die es schon ewig gibt und die auch einen guten Namen hat.

  • Hallo
    vorsicht ist auch bei Händlern geboten, die gebraucht verkaufen.
    Mir ist gerade dies wiederfahren.
    Bei einem ansässigen Händler hier in Düsseldorf erwarb ich einen Stema Motorrad-Anhänger Baujahr 2002, 850 kG gebremst für rund 1200 Euro.
    Das Teil wurde in den vergangenen 2 Jahren über etwa 2000 kM bewegt und ist jetzt wieder TÜV fällig gewesen.
    Ein Freund fuhr mit dem Hänger zum TÜV, kam dann nach etwa 1 Stunde ohne Hänger zurück, wir sind dann mit einem weiteren Hänger zum TÜV, um den Stema aufzuladen und abzuholen.
    Abgerostete Bremsbeläge, ausgeschlagene Kupplung, herausgefallene Einstellschraube, wirkungslose Bremsanlage.
    Gefahr und unmittelbare Stillegung.
    Der Prüfer erwähnte sofort, das der Mangel schon beim Kauf vergelegen sein muss, da das Schadensbild darauf hinweist.
    Im Nachinein fand ich die Aussage des Händlers doch schon suspekt, das er keinen TÜV (vor 2 Jahren zum Kauf), machen könnte, da der Hänger auf seine Frau zugelassen wäre.
    Ich bot Ihm an, selbst dorthin zu fahren, womit er sich dann auch einverstanden erklärte.
    Nach etwa 1 Stunde klingelte mein Handy, er könnte den TÜV nun doch übernehmen und ich Depp hab dafür sogar noch 38 Euro extra bezahlt.
    Hab dem so getan, und war eigentlich guter Dinge.
    Jetzt das Theater.
    Leider hat ein Anhänger keinen Kilometerzähler, hab da beim ADAC mal nachgefragt.
    Keine Chance hier nochmal was zu machen.
    Beim Kauf wurde der Hänger vom Händler hier in Düsseldorf bei KUS vorgeführt (oder auch nicht ??), die Papiere sind dabei gewesen, jedoch ohne Bremsen-Leistungs-Protokol.
    Ich fahre meine Fahrzeuge grundsätzlich zum TÜV (Technischer Überwachungsverein Rheinland), da ich mir hier auch sicher sein kann, das ordentlich nachgesehen wird.
    Ist im Nachinein schon ein prickelnder Gedanke, ohne Bremse, mit Schadhafter Kupplung und voller Ausladung gut 2000 kM zurückgelgt zu haben. (Bergauf/Ab mit 2 Moppeds).
    Ich empfehle auf jeden Fall, Hänger unter Vorbehalt kaufen und selber zum TÜV eine Hauptuntersuchung mit Anmerkung, den Hänger vom Händler gekauft zu haben, am besten in einer andren Stadt durchführen zu lassen.
    Ich kann es nur vermuten und darf es nicht behaupten, was ich auch ausdrücklich hier nicht tuhe !!!, es könnte Klüngel, so wie wir hier im Rheinland sagen, stattgefunden haben.
    Da ich nicht weiss, was meine Rechtschutzversicherung zu dieser Angelegenheit gegenüber einem Händler und einer KFZ-Prüfstelle im Falle einer Klage trägt, hab ich hier bei Anhänger24 einfach die Ersatzteile bestellt, lasse den Hänger instandsetzen,führe Ihn erneut vor,informiere die Zulassungstelle und hake die ganze Sache unter Lebenserfahrung ab.
    Vieleicht für euch auch ein kleiner TIP.
    Alles Gute


    Gruß Olaf.

  • Naja... Bei einem Auto hätte man auch eine Probefahrt gemacht um zu sehen ob es ordentlich bremst, oder?
    Versteh mich nicht falsch: Ein Auto ist kein Anhänger, und bei einem Anhänger die Bremsen richtig zu prüfen ist nicht ganz so trivial.
    Die Kupplung war sicher noch keine mit Verschleißanzeige, oder?

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo `The Black one`
    Das Ding mit der Verschleissanzeige habe ich jetzt auch verstanden.
    Hab hier bei unserem "Forum Chef" einen neuen Kupplugs-Kopf für unter
    30 Euro erstanden, da ist eben ein Aufkleber drauf, der mir mitteilt, ob richtig angekuppelt oder verschlissen.
    Ist für mich, da ich ja noch einen Last-Hänger von 1965 besitze Neuland, ich sage gerne ""Neumodischer Schnickschnack"", da ich mit der Zugeinrichtung des alten Hängers duetlich mehr `Spass` beim TÜV hatte.
    Aber eben doch schon eine hilfreiche Einrichtung.
    Grüsse
    Olaf