Hallo zusammen.
Was man nicht alles erlebt, wenn man einen Anhänger kaufen möchte.
Die gleich folgende E-Mail Sammlung ist kein Scherz. Dieses ist mir tatsächlich passiert und sollte eine Warnung für Euch sein.
Zum Glück hatte ich noch nicht einen Cent bezahlt.
Ich habe alle Informationen, die auf den Verkäufer hinweisen können verfremded. Wer dennoch einen Verdacht hat und Gefahr läuft bei diesem "Händler" zu bestellen, sollte sich absichern.
Aber macht Euch mal selber ein Bild
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1. Mail:
Sehr geehrter Herr Verkäufer.
Nach intensiver Durchsicht Ihrer Produkte, hätte ich gerne ein Angebot von
Ihnen.
Ich interessiere mich für:
-Modell: XYZ gebremst mit Mega Laderampe + 100km/h Zulassung
-Plane und Spriegel mit 150cm Innenhöhe auf Boden
-mindestens 8 Anschlagösen auf der Ladefläche (sofern die Reling nicht als
Anschlagpunkt dienen darf)
-Motorradschiene mit Bügelhalter (verstellbar)
-Diebstahlsicherung (in ab-/angekuppelten Zustand)
-Deichselbox, Maße (B x T x H) 50 x 15 x 20 cm verschließbar (optional)
Das Angebot sollte ein Endverbraucherangebot inkl. Mwst und sämtlicher
eventuellen Kosten sein.
Anmerkung: Über die Rampe möchte ich mit einem Motorrad fahren. Gewicht
Motorrad inkl. Fahrer ca.430 kg. Das sollte dann kein Problem darstellen.
Mit freundlichem Gruss
Käufer
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2.Mail:
Hallo Herr Käufer,
den Trailer in der gewünschten Ausstattung bieten wir gerne wie folgt an:
Listenpreis: 2.360,- Euro
Angebot: 1.950,- Euro fertig montiert.
Die Rampe hat eine Traglast von 400 kg.
Da die Rampe etwa 2 m lang ist, werden Sie sicherlich niemals mit beiden
Rädern der Maschine gleichzeitig auf der Rampe stehen, sodaß das Gewicht
sich verteilt.
Reling kann zur Verzurrung benutzt werden.
Der Trailer ist vorrätig - Zubehör teilweise.
Lieferzeit komplett ca. 2 Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer
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3.Mail:
Sehr geehrter Herr Verkäufer,
nach meiner kurzen Rückfrage, möchte ich nun den Anhänger bei Ihnen
bestellen.
Farbe der Plane: Blau
Bitte schicken Sie mir eine Auftragsbestätigung mit detaillierter Rechnung.
Bei Rückfragen: Tel. 0421-*******
Mit freundlichem Gruss
Käufer
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4.Mail:
Hallo Herr Käufer,
herzlichen Dank für Ihre Bestellung.
Die Standartfarbe der Plane ist grau ohne Aufpreis.
Die Planfarbe blau hätte einen Aufpreis von 85,- Euro da Sonderfarbe.
Anstelle der Motorradschiene empfehle ich Ihnen eine praktische
Radhalterwippe, die Sie unter nachfolgendem Link einsehen können:
http://www.linkunkenntlichgemacht.htm
Nach einfahren in die Wippe können Sie von der Maschine absteigen, ohne
einen Ständer zu benutzen.
Sie können somit auch alleine die Maschine verzurren, da diese bereits fest
und fixiert in der Wippe steht.
Die Wippe ist zwar etwas teurer aber der Nutzen gleicht dies sofort wieder
aus.
Zusammenfassung:
Plane grau ohne Aufpreis
Plane blau plus 85,- Euro
Standschiene enthalten
Radhalterwippe plus 34,- Euro
Ich bitte hier nochmals um Ihre Entscheidung nach persönlichem Bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer
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5.Mail:
Moin Moin Herr Verkäufer,
wie eben schon telefonisch besprochen, werde ich die Plane ohne
Kostenaufschlag in mittelgrau nehmen.
Desweiteren verzichte ich auf die Standschiene, die wir gegen einen
Motorradwippe tauschen.
Die genaue Reifengrösse teile ich Ihnen noch in den nächsten Tagen mit.
Die Abholung des Fahrzeuges soll am 01.11.08 erfolgen. Da bei Ihnen dann ein
Feiertag ist, werden wir wie besprochen, die von Ihnen vorgeschlagene
Lösng zur Übernahme des Fahrzeuges nehmen.
Ich bitte Sie um eine detaillierte bereinigte Rechnung, nachdem wir die
letzten Fragen geklärt haben.
Mit freundlichen Grüssen aus Bremen
Käufer
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6.Mail:
Hallo Herr Käufer,
es ist mir zwar nicht erklärbar, aber offensichtlich ist mir beim erstellen
meines Angebots
ein erheblicher Rechenfehler unterlaufen!
Mein ursprünglicher Angebotspreis von 1.950,- Euro liegt meilenweit unter
dem Einkaufspreis.
Und selbst mit dem von mir angegebenen Listenpreis komme ich nicht hin.
Der normale Listenpreis laut aufgeführter Bestellung liegt bei 3.175,- Euro.
Ich kann Ihnen diesen daher nur für 2.700,- Euro anbieten!
- Modell: XYZ gebremst mit 100 km/h Zulassung
- Mega Laderampe 400 kg belastbar
- Plane und Spriegel mit 150cm Innenhöhe auf Boden in grau
- 1 Radhalterwippe Größe 1
- 1 Diebstahlsicherung (in ab-/angekuppelten Zustand)
- 1 Deichselbox
Ich gehe davon aus, daß dies Ihre Kapazitäten übersteigt und sich der
Auftrag somit erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer
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7.Mail:
Guten Tag Herr Verkäufer
Sie machen mir ja Späße. Da ich in Mathematik nicht wirklich schlecht war,
muß ich Ihnen nun einige Fragen stellen.
Sie geben jetzt an, einen Listenpreis von 3175 € zu haben.
Gut dann rechne ich nochmals nach.
Anhänger XYZ mit 100km/h Zulassung und Megaladerampe und Stützen hinten
(Aktionspreis) 1820,00 €
Plane / Spriegel 150cm Innenhöhe auf Boden (Farbe: mittelgrau)
510,00 €
Diebstahlsicherung (im an-/abgekuppelten Zustand)
30,00 €
Deichselbox (Maße (B x T x H) 50 x 15 x 20 cm, verschließbar)
59,00 €
Radhaltewippe (Größe 1)
99,00 €
GESAMTBETRAG Listenpreise inkl. Mwst. laut Ihrer Homepage
2518,00 €
Nun meine Fragen:
1) Wie ergibt sich nun eine Differenz von 657,00 € zu Ihrem Listenpreis, den
Sie mit 3175 € angegeben haben?
2) Warum liegt nun Ihr Angebot noch 182 € über Ihrem Listenpreis auf der
Homepage?
3) Wie kann man sich mal eben, bei einem Angebot um 750 € (entspricht
locker 28%) verrechnen?
Ich bitte Sie, diese Fragen zu klären und nochmals Ihr letztes "Angebot" auf
eventuelle Fehler zu prüfen.
Mit freundlichem Gruß
Käufer
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8.Mail:
Die Antwort ist recht einfach.
Seit Juli diesen Jahres haben wir eine neue Preisliste, in der ich z.B. die
Alurampe gar nicht mehr einzeln kalkulieren kann, weil sie einzeln nicht
mehr angeboten wird.
Die Rampe erhalte ich nun nur noch in Verbindung mit der Spriegel als
Paketpreis ab Werk.
Die Plane muß ich zwangsläufig dazu nehmen unter einer anderen
Bestellnummer.
Eigentlich könnte dies ab Werk sofort als Gesamtpreis angeboten werden.
Kurzum: unsere Angebote sind nicht auf dem neusten Stand und im Grunde so
gar nicht bestellbar.
Einen Preis für Trailer mit Rampe gibt es nicht mehr!
Ebenso gibt es den Preis für Plane & Spriegel nicht mehr, weil die Spriegel
bereits mit der Rampe als Paketpreis angeboten wird, was ich persönlich auch
schwachsinnig finde.
Sollte dies für mich ein interessanter Auftrag sein, wäre ich doch blöd ihn
sausen zu lassen.
Ist er aber nicht!
Da bereits der Aufpreis von 85 Euro für die Planfarbe nicht in Frage kam,
konnte ein wesentlich höherer Kaufpreis nicht Ihr Interesse wecken.
Aus diese logig heraus habe ich mich bereits verabschiedet.
Von Schadensbegrenzung kann niemand leben.
Wenn ich also nun versuche Ihnen ein interessantes Angebot vorzulegen was
Sie nicht zufrieden stellt und ich nichts verdiene, können wir es auch
bleiben lassen.
Wenn Sie sich mit 2.700,- Euro nicht anfreunden können, trennen sich unsere
Wege.
Wenn Sie mir schon 2.500 Euro anbieten würden, wäre es für uns
uninteressant.
Soviel zum Thema Handelsspanne bei Anhängern.
Die 19 % ans Finanzamt ist meistens das Doppelte von dem was der Händler
brutto hat.
Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer
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9.Mail:
Sehr geehrter Herr Verkäufer,
da ich die Sache bislang noch mit Humor gesehen und an einen schlichten Rechenfehler geglaubt habe, stellt sich mir nun die Frage, ob Sie mich für geistig unfähig halten.
Ich habe den kompletten Verkaufsverlauf bis einschließlich Ihrer E-Mail vom 14.10.2008 / 22.11 Uhr heute morgen schon mal einem befreundeten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Vertragsrecht) zukommen lassen.
Ich stellte ihm nur eine Frage: Handelt es sich hierbei um einen rechtswirksamen Vertrag?
Die klare Antwort von ihm: Ja
Kurz gesagt, wenn ich auf die Erfüllung des vorliegenden Vertrages bestehen würde, müßten Sie mir den Anhänger inkl. dem bestellten Zubehör für 1950,00 € verkaufen.
Ich spare mir hier jetzt mal die Aufführung von vorliegenden Urteilen aus der jüngsten Vergangenheit, die die Aussage meines Rechtsanwalts untermauern würden.
Desweiteren ist Ihr Internetauftritt irreführend.
Beispiel zum Thema Internetrecht:
Wenn der Käufer im übrigen weiß, dass der angegebene Preis aufgrund seiner geringen Höhe falsch sein muss, ist es nach Ansicht der Gerichte rechtsmißbräuchlich, eine Lieferung der Ware zu diesem geringen Preis zu fordern. So hatte das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 19 W 2631/02) den Fall zu entscheiden, dass ein Kunde im Internet einen Flug für 700,00 € gebucht hatte, obwohl dieser tatsächlich 3.600,00 € kosten sollte. In diesem Fall sah das Gericht es als rechtsmißbräuchlich an, den Flug zu dem geringen Preis zu verlangen, zumal der Kunde außergerichtlich verlangt hatte, ihm einen Geldbetrag zu zahlen, um ihn für die falsche Preisinformation zu entschädigen. Im vorliegenden Fall ging das Gericht zudem davon aus, dass der Käufer sehr genau wusste, dass das Preisangebot nicht richtig war.
Da ich jedoch NICHT von einem falschen Preis ausgehen konnte, ist Ihre Angabe zum Thema Preiserhöhung auch nicht haltbar.
Ich habe mir dennoch mal die Freiheit genommen Ihre Aussage zu prüfen.
Sie bieten auf Ihrer nicht aktuellen Internetseite einen Anhänger für 1080 € an.
Den gleichen Anhänger bieten Sie aktuell auch bei Ebay für 1120 € an.
Das macht dann einen Preisanstieg von genau 3,6% aus.
Das bedeutet: Selbst wenn ich eine Preiserhöhung von satten 10% als Rechengrundlage nehme, dürfte Ihr Listenpreis niemals die 2770 € überschreiten.
Wenn ich jetzt aber mal die reale Preiserhöhung von 3,6% anwende, müsste der aktuelle Listenpreis bei 2606,13 € liegen und nicht bei den von Ihnen angegebenen 3175 €.
Der Gedanke an betrügerische Verkaufspraktiken kommt dem ganzen Sachverhalt verdammt nahe.
Bevor ich mir aber nun meine Nerven unnötig ruiniere, erkläre ich hiermit rechtswirksam den Ausstieg aus dem Vertrag, da der Verkäufer nicht willens ist, meine Bestellung zu dem von ihm abgegebenen verbindlichen Angebot zu erfüllen.
Gez. Käufer
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10.Mail:
Hallo Herr Käufer,
da Sie keinen Schaden haben, sind Sie auch nicht betrogen worden.
Ihre Ausführungen über Preisgestaltung im Bezug auf unsere Webseite im
Vergleich mit ebay sind zudem falsch.
Um 22.27 Uhr schreiben Sie mir von einem zu überarbeiteten Angebot wegen
einem Rechenfehler und um 00.35 Uhr haben Sie mit einem Anwalt gesprochen.
Im ersten Moment läßt dies nur die Schlußfolgerung zu, daß der Anwalt bei
Ihnen wohnt und Sie vermutlich eine Lebensgemeinschaft führen ;o))!
Ich möchte Ihnen jedoch dafür danken, daß ich Sie nicht persönlich kennen
lernen muß.
Hierfür meinen ganz herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer
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Tja, so ist es mir ergangen... also immer erst schauen, ob der Händler auch ein Händler ist... DER war auf sicher keinen.
Gruss
Bremer