Zulassungsbescheinigung Teil I richtig verstehen

  • Hallo zusammen..

    Ich möchte mir einen neuen Pferdeanhänger kaufen und habe bereits einen im Auge.. Nun stellt sich mir folgende Frage im Bezug auf die Zulassungsbescheinigung Teil I.. Die Leermasse (G) ist angegeben mit 735kg, die zul. Gesamtmasse (F.1) mit 2500kg..

    Nun steht unter Punkt 22:

    Nutzlast: Verringert, Ziff. G: Erhöht sich : bis 368*

    Wiegt der Anhänger nun Leer tatsächlich 1103 kg? Oder wurde der Anhänger in Vergangenheit auf dem Papier abgelastet und das wurde dann nur der Leermasse zugeschrieben?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, für diese ganzen Kürzel fehlt mir leider die Erfahrung...

    Liebe Grüße 🤗

  • Vermutlich sind die 735kg in der Einfachsten Austattung.

    Wenn man dann einen Gummiboden, Trennwand, Rampenfedern, Rampenbügel, Sattelkammer usw dazu bestellt wird der Anhänger halt schwerer.
    Das wird über diesen Zusatz mit Abgedeckt sein.

    In der Praxis hilft aber nur zum nächsten Landhandel und den Anhänger allein auf die Waage stellen.

  • Würden denn knapp 1.400kg reichen? 1 Pferd hat doch ca. 600kg, beim 2er: 1.200kg, oder?

  • Des wegen die Frage - meist hat man doch "sein" Pferdchen im Stall.

  • In der Praxis hilft aber nur zum nächsten Landhandel und den Anhänger allein auf die Waage stellen.

    Mach ich generell wenn ich einen neuen Anhänger bekomme und mit meinen Umbaumasnahmen fertig bin. Bei meinem WM Meyer MOT 1025 steht bei G 220-580kg eingetragen, Gewogen hat er 340kg. Bei einer evtl Kontrolle, kann diese schwammige Gewichtsangabe zu Diskussionen führen und man darf ganz schnell mal auf eine öffentliche Waage fahren. Beim Schrotthändler oder im Landhandel auf die Waage fahren und für kleines Geld ne Wiegenote ausstellen lassen und diese mitführen. Das kann dann eine Kontrolle verkürzen.

    Grüße aus dem Odenwald

    Christian


    Saris KL 100, Bj 2002 verkauft

    WM Meyer MOT 1025 Bj 02.2013, Verkauft

    DEBON C300 Roadster Bj 12.2020

    STEMA FT 7.5-20-10.1B