Umzugsanhänger für Auslandsfahrt gesucht. Frage Führerschein!

  • Hallo Bernd,


    bleibt der Anhänger in D angemeldet oder soll der in Spanien bleiben und dann dort auch zugelassen werden?


    Wenn er "ein Spanier" werden soll, ein kleiner Hinweis: HIER berichtet ein Auswanderer über das Zulassungsverfahren in Spanien. Ich weiß nicht, ob das stimmt, da müsstest du dich ggf. einmal schlau machen. Falls es wie beschrieben richtig ist und dein Anhänger umgemeldet werden soll, solltest du das Leergewicht vor der Fahrt nach Spanien überprüfen und ggf. in den Papieren korrigieren lassen, damit dir das Schicksal von Aro erspart bleibt.

  • Lese ich mir später mal durch..... bin mir da "noch" nicht sicher. Die Meldeadresse meiner Fahrzeuge kann bleiben, HU wird ja bei Erstzulassung 3 Jahre aktuell sein.

  • Wieso sollte das nicht zulässig sein? Ich habe hier Eigentum und einen Briefkasten.... das sehe ich nicht so eng.

    Wenn du hier weiterhin gemeldet bist sicher kein Problem.

    Entscheidend ist vorm gesetzt eigentlich der Lebensmittelpunkt.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Sorry, mit dem dt. Staat bin ich schon lange nicht mehr verheiratet. Zahle in Dt. keine Steuern mehr. (abgesehen von der Immo)

    Was mich noch interessieren würde, darf ich einen Anhänger mit dt. Zulassung mit einem zugelassenen Fahrzeug aus einem anderen EU Land ziehen? (Spanien und ggf. auch der CH?)

  • Google mal nach "Gemischtes Doppel".


    Gerade bei der Schweiz bin ich mir ziemlich unsicher.

  • Google mal nach "Gemischtes Doppel".


    Gerade bei der Schweiz bin ich mir ziemlich unsicher.

    Also man darf als Schweizer (oder mit Lebensmittelpunkt in CH) keine Ausländischen Fahrzeuge bewegen, mit Ausnahme von Firmen- und Mietfahrzeugen (diese müssen allerdings Zolltechnisch angemeldet werden).

    In CH werden Anhänger über das Zugfahrzeug versichert und die FZ-Versicherungen untersagen die Nutzung von ausländischen FZ, sprich man hat keinen Versicherungsschutz in CH und ohne Versicherungsschutz darf man kein FZ in CH im Verkehr nutzen.


    Wenn man mit CH-Zugfahrzeug in D (oder EU) einen Hänger mietet, sollte man sich unbedingt die Versicherungsbedingungen des Anbieters durchlesen. Es gab schon Fälle, wo Schweizer in BaWü oder Vorarlberg einen Hänger gemietet haben und bei einen Unfall in CH plötzlich ohne Versicherung da standen.

  • CH-Denny


    Danke für die Hinweise. Ja, die Schweiz ist ein Sonderfall (Weil nicht EU) auch was den Führerschein angeht. Wir haben auf uns privat ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug und auch in Deutschland. Das könnte (rechtlich) auch Probleme geben. Hat aber bisher keinen interessiert. Eigentlich dürfte ich mit dem CH Führerschein kein auf mich zugelassenes Fzg. in Deutschland fahren und umgekehrt auch so. Aber was soll es.. gibt schlimmeres. (Habe 2 Führerscheine)

  • CH-Denny


    Hat aber bisher keinen interessiert. Eigentlich dürfte ich mit dem CH Führerschein kein auf mich zugelassenes Fzg. in Deutschland fahren und umgekehrt auch so. Aber was soll es.. gibt schlimmeres. (Habe 2 Führerscheine)

    Moin,

    irgendwie stehe ich bei der Aussage auf dem SChlauch.... du hast einen CH-Führerschein und damit darfst kein PKW fahren, wenn dieser in D auf dich zugelassen ist? Wenn es hier Probleme gibt, interessiert es spätestens bei einem Unfall-

    Gruß