Hey Häuslebauer
Soweit ich weiß reichen folgende Informationen auf dem Etikett:
- Rückverfolgbarkeitscode des Herstellers
- Werkstoffkurzzeichen
- Hersteller
- Herstellungsdatum (mindestens das Jahr)
- Zurrgurtlänge in Meter
- Dehnung bei zulässiger Höchstzugkraft im Spannmittel (in %)
- Hinweis: „Nicht heben, nur zurren!“
GS Zeichen ist nicht vorgeschrieben und wenn der Gurt die DIN EN 12195-2 erfüllt sollten die GS Normen kein Problem darstellen.
LG Toni