Verwirrung Betriebserlaubnis Fahrzeugschein

  • Hey,


    meinen neusten Anhänger habe ich ausschließlich mit Brief, Schein, letztem HU-Bereicht (10 Jahre her) und Typenschild gekauft. Da er überwiegend ortsfest verwendet werden soll, würde ich ihn gerne nicht neu zulassen, sondern - wenn er denn selten mal überführt wird - als Bauwagen ziehen.


    Die ganzen Regelungen zum Bauwagen kenne ich, das kommt auch soweit hin. Auf dem Wagen steht ein Kasten, darin Tisch und Bänke. Am Zielort kann auch eine Baustelle herbeiphantasiert werden. Beleuchtung, 25-kmh-Schilder, alles soweit klar.


    ABER: auch zulassungsfreie Anhänger brauchen ja eine Betriebserlaubnis. Gilt der alte Schein als Betriebserlaubnis? Wenn der Aufbau des Anhängers als "Ladung" verschraubt ist, müsste die alte Betriebserlaubnis doch ihre Gültigkeit behalten, oder?


    Grüße

  • Gilt der alte Schein als Betriebserlaubnis?

    Wäre mir neu und würde mich auch schwer überraschen wenn es denn so einfach wäre.

    Grundsätzlich handelt es sich um eine andere Art von Fahrzeug, dementsprechend ändert sich mindestens die Schlüsselnummer. Nach der dann auch Versicherung bzw. Steuer angesetzt (oder halt nicht) werden.

    Die ausgestellten Papiere sollen ja auch dokumentieren das der Anhänger die Anforderungen für einen "Bauwagen" erfüllt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Also wäre für einen Bauwagen wahrscheinlich das "einfachste" eine Vollabnahme und neue Papiere?


    Und insgesamt das "einfachste" eine neue HU als "Anhänger Fahrgestell" und dann doch angemeldet (oder Kurzzeit-Kennzeichen) überführen.


    Schade