Ablasten rückgängig machen bei Ummeldung

  • Hallo Gemeinde,

    habe mir einen Anhänger mit einer 100km/h Zulassung gebraucht gekauft.

    Der Anhänger wurde dazu abgelastet. Ich brauche die 100 nicht und würde ihn gern wieder ganz normal zulassen bei der Ummeldung.

    Ist dies ohne neues Gutachten möglich?

    LG Silvio

  • Ist eigentlich kein Problem. Aber ich habe hier im Forum schon komische Sachen von einzelnen Zulassungsstellen gehört.

    Dein Hänger wurde ja technisch nicht verändert und somit kann auch alles so eingetragen werden, wie der Urzustand war.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Um es etwas zu präzisieren: Es gibt 2 Arten eine Anhänger abzulasten.

    1. ohne technische Änderung. Dabei wird nur das Gewicht in den Papieren geändert. Steuer, Versicherung, Verkehrsrecht werden danach bemessen.
    2. mit technischer Änderung. Da gibts dann eine neues Typschild auf dem das Gewicht vermerkt ist.


    Der Unterscheid ist also am Typschild des Anhänger zu erkennen. Entspricht es den Gewichten in dern Papieren musst du dir die Auflastung erst von einer Prüfstelle bestätigen lassen und wieder ein neues Typschild machen bevor du zur Zulassungsstelle gehst.



    mfg JAU

    No Shift - No Service