Gültigkeit Para. 21 Gutachten

  • Guten Abend, ich bin neu hier in dem Portal und möchte einmal die Frage stellen, wie lange ein Paragraph 21 Gutachten an Gültigkeit hat?


    Der Grund meiner Frage ist der, das ich heute einen Bootstrailer gekauft habe, dieser ein Gutachten aus dem Jahr 2011 besitzt, aber nach der Erstellung des Gutachtens nie zugelassen war. Meiner Meinung nach müsste die Gültigkeit ja noch gegeben sein, auch wenn er bis heute nur als Hafentrailer gedient hat.


    Was sagt Ihr dazu?

  • das Gutachten selbst ist im Prinzip noch gültig, da aber dieses Gutachten gleichzeitig den Aktuellen Zustand dokumentiert und praktisch die HU mit beinhaltet, weil bei Zulassung hätte der Trailer dann 2 Jahre "TÜV" erhalten, werden die Gutachten meist nach 18 Monaten spätestens aber nach 24 Monaten nicht mehr anerkannt, da die Zeit zur HU abgelaufen wäre


    du mußt also normalerweise mit dem alten Gutachten nochmal zum TÜV um ne neue HU zu erhalten, mit der den Trailer dann zulassen kannst, schliesslich altert das Ding ja auch durchs rumstehen, und deshalb wird so ein Uraltgutachten nicht mehr anerkannt


    es gibt aber Fälle da haben es Leute auf gut Glück geschafft und uralte Fahrzeuge trotzdem zugelassen, aber in der Regel klappt das nicht

  • Also habe ich das eben richtig verstanden, das ich rein theoretisch versuchen könnte, bei der Zulassungsstelle eine Zulassung zu bekommen, ohne noch einmal zum TÜV zu müssen?

    Wenn die Zulassungsstelle das aber als Zulassung (wegen dem Alter des Gutachtens) verneint, würde eine Vorführung beim TÜV reichen, um eine Zulassung zu erhalten.

  • Danke schön.

    Da ich in Berlin wohne, die Wartezeiten bei den Zulassungsstellen extrem sind, wird es mit Sicherheit besser sein, eine HU zu holen, damit man nicht mehrere Termine braucht.

  • Hi,


    Zulassungsstelle ist ja nicht gleich Zulassungsstelle. Im Lkr FFB ist eine Zulassung definitiv nach 18 Monaten nicht mehr möglich.


    Gruß

    Gerhard

  • Das Gutachten hat ewigen Bestand .........aber eine neue / gültige HU ist fällig !

    Das Gutachten von 2011 hat Bestand , aber z. Bsp. die 100 kmh Zulassung ist nicht mehr gültig , da die Reifen ja mind. 9 Jahre alt sind !

  • Theoretisch müsstest du jetzt verschrotten ... ;)


    Formal ist nämlich jetzt das Problem: Das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis - die erteilt mit dem Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis wie die §21-Abnahme so schön heißt nämlich erst das Straßenverkehrsamt. Gültige Papiere gibt's auch nicht, somit gibt es theoretisch auch keine HU. In der Praxis hat man sich so geeinigt dass die Prüfer bei der HU die fehlende BE ignorieren und auf der HU-Bescheinigung ein Vermerk sinngemäß "Vorbehaltlich der Erteilung der BE durch das Straßenverkehrsamt gem. vorliegendem Gutachten" geschrieben wird.


    Bei einer so alten §21-Abnahme würde ich aber vorab eh das Straßenverkehrsamt fragen ob die das noch akzeptieren. Wie lange die das tun ist leider oft von Amt zu Amt verschieden, da gibt es keine festgelegte Frist.


    Die Problematik ist dabei folgende: Die StVZO ändert sich ja regelmäßig. Sprich das vorliegende Gutachten bescheinigt dass das Fahrzeug dem Stand der StVZO von 2011 entspricht, es muss aber nicht zwingend dem heutigen Stand der StVZO entsprechen. Da die Betriebserlaubnis vom Amt aber mit Zulassung heute erst erteilt wird muss der Anhänger dem heutigen Stand entsprechen. Leider ist hier einiges an Ermessenssache im Spiel. Ergo bleibt nur vorher anrufen eh du umsonst hinfährst und die doch eine neue §21-Abnahme haben möchten.