Strafe wegen Überschreiten Anhängelast - Wie hoch?

  • Die Halterhaftung ist in erster Linie mal für den gewerblichen Einsatz gedacht.


    ne so ganz nicht, schau dir mal so nen Strafzettel genau an, da steht immer


    also der Vorwurf und dann ..... als Fahrer und Halter


    weil das Ticket geht immer erstmal an den Halter, der kann dann sagen, ne ich bin nicht gefahren usw

  • Das KBA ist da deutlicher in der Formulierung:

    https://www.kba.de/DE/Fahreign…engelast_fahrlaessig.html


    Demnach bei Anhängern über 2to alles mit Gewichten ab 5%, bei Anhängern unter 2to alles mit Gewichten ab 20%.

    danke für den Link - so deutlich hatte ich das bisher nicht gesehen, dass jegliche Gewichtsüberschreitung gleich zu rechnen ist, sei es nun Überladung von Zug- oder gezogenem Fahrzeug als auch (das fand ich so nicht) Überschreitung der Anhängelast.

    #

    Ist für mich aber ein Grund, bei max. 2t tzGm zu bleiben, da habe ich Falle des Falles deutlich mehr "Reserven" als bei einem zB. 2.2- oder auch 2.5-Tonner...

  • Interessanter Ansatz, für Privatbesitzer und Nicht-Gewerbetreibende eventuell interessant,

    aber man müsste das vermutlich sehr glaubhaft belegen können!?

    Das Thema hatten wir erst kürzlich dieser Tage im Bekanntenkreis.

    Privater Transport, geliehenes Auto, eigener Anhänger, Anhängelast um 30% überschritten.

    Frage des Polizisten: Wusste der Halter vom Zugfahrzeug, was sie da vor hatten?

    Antwort: Nein!

    Polizist: Ich muss eine Anzeige gegen Sie anfertigen.... und der Anhänger bleibt definitiv stehen, wenn sie nach Hause fahren!

  • Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:


    Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge - § 31 StVZO

    TBNR 3.31.296 bis 3.31.976


    Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht - § 42 StVZO

    TBNR 3.42.100 bis 3.42.637

  • Hallo Forengemeinde,


    mich interessiert das Thema auch, da ich meinen Anhänger (3t) selbst ebenfalls an Bekannte verleihe. Daher hatte ich mich mal bei unserer zuständigen Polizei informiert. Die mündliche Auskunft war folgende:

    Als privater Halter muss und kann ich nicht kontrollieren was meine Bekannten mit dem Anhänger machen. Bei Überladung trifft mich keine Halterhaftung. Ich muss mir aber in jedem Fall den Führerschein zeigen lassen. Denn sollte der Bekannte den Hänger nicht fahren dürfen und wird erwischt, dann habe ich mit dem Überlassen des Anhängers auch eine Straftat begangen.


    Bezüglich der Überladung gilt bei 3t die Tabelle mit dem Hinweis >2t. Also ab 5% gibt es 1 Punkt, egal ob das zulässige Gewicht des Anhängers oder die Anhängelast des Zugfahrzeugs überschritten wurde.


    Wie gesagt alles nur mündliche Aussagen der Polizei, ich verlass mich aber darauf, weil ich in den Gesetzestexten nichts Gegenteiliges finden kann.


    Wer noch sicherer gehen möchte, könnte sich vom Bekannten ja noch eine Erklärung unterschreiben lassen, dass jegliche Überladung vermieden wird.


    Beste Grüße

  • Wer noch sicherer gehen möchte, könnte sich vom Bekannten ja noch eine Erklärung unterschreiben lassen, dass jegliche Überladung vermieden wird.

    Den bekannten den ich nicht trauen kann wieviel er auf meinem Anhänger auflädt werde ich den Anhänger auch nicht leihen.

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75