• Moin moin,


    Gestern war in meiner Stammtisch runde ein Anhänger Thema .

    Darf ein Auto mit 2T Anhängelast einen GGW 2.7 T Anhänger ziehen ?


    Also in den Papieren des Hängers 2.7 T und der Hänger hat mit Ladung +- 1500kg.


    Zugfahrzeug hat eine gesamtzugmasse von 5500 kg .


    Zählt die das tatsächliche Gewicht oder das in den Papieren stehende ?


    Gruss Linsky

  • Moin,

    Klar darf er das!

    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf die Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreiten, wobei die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird (und geht damit von dessen Nutzlast ab!)

    Von deinem Zuggesamtgewicht bleiben dann noch 4t für dein Auto über :thumbup:

  • Abweichend davon ist nur der jeweilige Führerschein zu betrachten, aber rein von den Fahrzeugen ist es zulässig.


    Ist bei mir zb so, mein expert darf 2,3t Anhängelast haben(aufgelastet 2,5t), und mein Anhänger hat 2,7t zGG.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Danke Jungs,


    Es ging um mein Wohnmobil mit 3.450 GGW + Hänger ,ich liege beim Hänger +- 1500kg .

    Führerschein BE hab ich .


    Schönen Rest vom Sonntag


    Linsky

  • Dann ist alles super. Beim Führerschein und bei 100kmh geht es um zGg. Bei Anhängelast, Achslast, Stützlast immer um das tatsächliche Gewicht.


    Grundsätzlich ist das ganze aber tatsächlich unnötig kompliziert, gerade für Leute, die sich damit nicht auseinandersetzen.

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    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

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