In einem anderen Forum ist die Frage aufgetaucht, was "LGHA" in der Zulassungsbescheinigung bedeutet.
Angegeben ist das zul. Gesamtgewicht "B.Zentralachsanh.1920kg, Stützlast max.80kg*LGHA2400kg".
Ich vermute mal, daß damit zweiachsige Anhänger gemeint sind. Aber stimmt das? Und was bedeutet LGHA genau?
Viele Grüße
Clemens
Edit: Könnte es vielleicht ein Tipfehler sein und eigentlich "LGAH" und somit Langgutanhänger bedeuten?
Nochmal Edit: im alten Fahrzeugbrief stand wohl "LG.HA 2400 kg"