Nee, bin noch da. Kann auch kaum ruhig schlafen wegen den Project.
Die Zulassungstelle sagt, dass ein Fahrzeug welches noch nie Zugelassen war eine abnahme nach eg-fgv §13 benötigt. Dazu gibt es die Verordnung / Die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG. In dieser stehn "Ganz böse" Sachen drin z.B. dass das KBA eine Anfangsbewertung durchführt nachdem ich einen Antrag auf EG-Fahrzeugtypgenehmigung gestellt habe.
Danach ist dann erst die Dekra dran mit einer Abnahme.
Der AUfwand hat mich dann erst mal abgeschreckt. In naher Zukunft werde ich mich weiter mit dem Thema beschäftigen.
Bin weiterhin für Tipps und Anregungen offen.