OmegaBenni dann deklariere sie doch als Arbeitsscheinwerfer? Müssen eben getrennt schaltbar sein. dann musst du die doch nichtmal abdecken.
Ist richtig, möchte ich aber vermeiden 
Denn mal ehrlich, wir reden hier vom Fernlicht, da ist es eigendlich egal wieviel das sind, denn bei Gegenverkehr ist es sowieso aus.
Zitat
Meines Wissens nach muss alles, was lichttechnisch am Fahrzeug verbaut ist auch funktionieren, also Sicherung ziehen reicht leider nicht. Selber schon erlebt... aber es kommt auch auf den Prüfer an...
Das ist alles so korrekt.
Frage war jetzt, wenn abgeklebt zählt, dann zählt sicher auch die Kappe?!