Beiträge von Spun


    Na das ist doch mal eine Info. Schön, wenn es für alles eine Regelung gibt. Der Anhänger hat nun auch die Abnahme bekommen und es gab keine Probleme. Aber ich hatte den Prüfer ja wegen der RFS auch schon vorher gefragt. Von dieser Regelung, so schien es, hatte er aber auch noch nichts gehört.
    Danke an alle.


    Sven

    Hallo Mani,


    es gibt nur den Unterschied bei den Leuchten, ob mit oder ohne Kennzeichenbeleuchtung. Den Reflektor für NSL und auch das Feld für die RFS haben die Scheinwerfer immer.
    Ich habe gestern noch mal bei der DEKRA nachgefragt und der gute Mann sagte mir, da nur ein 7-poliges Kabel nach hinten verläuft und die RFS somit nicht funktionieren können ist das so OK.
    Fein, ich dachte schon ich müsste nun eine neues 13-poliges Kabel oder neue RL verbauen.
    Gruß


    Sven

    Hallo,


    ich bin dabei meinen Anhänger zu renovieren. In diesem Zuge bekommt er auch neue 5-Kammer-Rückleuchten mit RFS. Da ich aber nur eine 7-polige Leitung nach hinten liege habe, möchte ich die RFS eigentlich gar nicht anschließen.
    Ich meine aber mal gehört zu haben, das was vorhanden ist auch funktionieren muss.
    Im TÜV Gutachten des Rückleuchten Herstellers (ULO-Werk) steht aber so etwas:"- Wahlweise verwendbar auch ohne Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte und Kennzeichenleuchte".
    Demnach müssten die RFS nicht angeschlossen werden, verstehe ich das richtig?
    Wer weiß darüber Bescheid?
    Gruß


    Sven