Beiträge von Totti

    moin moin und welcome.


    wir sind gespannt auf deinen umbaubericht, und bilder´s nicht vergessen!


    by the way, toller wagen in deinem profilbild! hatte auch mal einen kadett d. war damals (1997) mein erstes auto!

    Du wirst halt erhöhte Prüfgebühren haben wg lange überzogen.


    wieso sollte er denn erhöhte prüfgebühren zahlen? der wohnwagen ist doch laut threadersteller seit 2 monaten abgemeldet! und da interessiert es dem tüv, dekra oder dergleichen überhaupt nicht, wielange die hauptuntersuchung schon fällig ist!

    Welche Ladungssicherung? :gruebel: Da ist nichts gesichert!


    ich muss dazu sagen, das bild habe ich gemacht, als ich schon zuhause war, und vorne die gurte schon abgenommen hatte! hatte dort jeweils über die reifen die gurte gesichert! handbremse war bis zum anschlag fest!


    also zihen darf mein golf 1400kg gebremst. der trailer hatte leergewicht von 600kg, und der astra 900kg! also etwas überladen. gut mit der stützlast wird er drüber gewesen sein ( 75kg )! ich hatte mir auch schon gedacht das ich den astra eigentlich hätte rückwärts auf den trailer stellen sollen, dann wäre die stützlast vermutlich nicht so hoch gewesen! aber beim nächsten mal nehme ich sowieso den hyundai santa fe von meinen eltern :)

    [quote='Fido','https://anhaengerforum.de/forum/index.php?thread/&postID=48139#post48139']Eine szm ist kein LKW.
    ABER: ist ein auflieger dran, so zählt die Einheit als LKW. Hat die Einheit also ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5t, so unterliegt sie dem Sonntagsfahrverbot. Hast du nun einen so genannten Mini Sattelzug unter 7,5t, so unterliegst du nicht dem sonntags fahrverbot... So jedenfalls meine Information, welche sich auch nur auf DE bezieht.
    QUOTE]


    das ist leider nicht korrekt! hierbei spielt das gewicht des lkw´s mit anhänger bzw. sattelzuges keine rolle! selbst ein mercedes sprinter, vw lt, fiat ducato und wie die alle heissen dürfen definitiv am sonntag nicht mit anhänger fahren, sobald das fahrzeug eine lkw zulassung hat! es ist auch völlig egal ob dies der privatmann ist, der mit einem sprinter am sonntag im 200km entfernten ort nebst anhänger etwas abholt, oder aber der gewerbliche güterkraftverkaher!


    das sonn- und feiertagsfahrverbot gilt für lkw´über 7,5 t, sowie alle lkw´s mit anhänger!!!

    Das Sonntagsfahrverbot besteht für LKW über 7,5t zulässiger Gesamtmasse und alle LKW mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00Uhr und 22:00Uhr!


    Hierbei spielt es keine Rolle, ob Der LKW ein sogenannter alter Postgolf ist, oder ein Gewerblich Genutzter LKW!


    Meine Schwester wurde auch schon mal am Sonntag auf der Autobahn erwischt. Sie war mit Ihrem Nissan Navara, der eine LKW Zulassung besitzt und 750Kg ungebremster 1 Achs Anhänger Kontrolliert worden!
    Ergebnis: Untersagung der Weiterfahrt, Verstoß gegen Das Sonn- Und Feiertagsfahrverbot sowie eine saftige Geldstrafe nebst Punkten in Flensburg!!!

    Hallo & Willkommen hier im Forum!


    Da hast aber noch einen Ordentlichen Batzen Arbeit vor Dir, um den Kleinen neues Leben Einhauchen zu können!


    Aber ich finde es Klasse, das Du das so durchziehst, und den Wirtschaftlichen faktor hinter Dem Erfolg an der Restaurierung und dem Spaß an der sache stellst!!!


    werde dein Bericht weiterverfolgen, und Bitte immer schön an die Bilder Denken:)

    Ich druck meins einfach auf Papier aus, Klebeband drüber, fertig


    fürn TÜV reichts,


    Gruß Mani


    wow, und da hast du niemals probleme mit gehabt beim tüv? hast du vielleicht mal ein bild von so einem typenschild? interessiert mich mal wie das aussieht!

    ich brauche für meinen anhänger ein neues typenschild. kann ich mir da einfach ein neues besorgen, und dies dann selbst mit schlagbuchstaben & zahlen beschriften und am anhänger anbringen?


    gibt es vielleicht eine möglichkeit ein typenschild im internet selbst zu beschriften & auszudrucken?


    über tipps würde ich mich freuen :)

    hallo,


    da dein anhänger von 1988 ist, brauchst du keine nebelschlussleuchte. diese sind erst bei pkw anhängern ab 1991 pflicht!


    ist deine heckklappe vom anhänger abnehmbar? wenn nein, daa kannst das kabel für die kennzeichenleuchten unten vom boden einfach hochlegen zu den leuchten. an der kante der klappe zur bodenplatte jedoch ein wenig spiel im kabel lassen, damit es sich frei bewegen kann beim öffnen und schliessen der heckklappe. siehe angefügtes bild von meinem anhänger!



    hier noch ein steckerbelegungsplan für den 13polige stecker: http://www.anhaenger24.de/forum/showthread.php?t=132


    DSCF2394.jpg

    Heut habe ich meinen DDR Anhänger abgeholt. Erst heute morgen ein Kurzzeitkennzeichen besorgt, und dann die Erste Fahrt in die SB-Waschbox. Sieht ja aber doch schon komisch aus wegen der Deichsel....



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    Zuhause dann gleich 2 Neue Dreieckrückstrahler Montiert!


    Ja, und dann war ich heute Nachmittag noch Spontan bei der Dekra, zwecks Hauptuntersuchung.


    Ergebnis, 2 Jahre TÜV ohne Mängel bestanden:) Selbst der Prüfer war Total begeistert vom Anhänger!


    Nun kommt demnächst noch das Optische.