Beiträge von Patchworker
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Hallo zusammen
ich biete euch hier eine (1) Achse
mit der passenden Deichsel an.Eigentlich was das ganze ja ein Tandem,
aber eine von beiden Achse war der Achsschenkel
krumm. Habe die damals Ruddi mit gegeben da
er meinte er könne diese Richten.Leider meldet sich Ruddi kaum noch und ob die
Achse gerichtet ist weiß ich nicht.Aus diesem Grund biete ich nur EINE von
den beiden Achsen an.Zu der Achse mit der Deichsel sind noch
die beiden passenden Quertraversen dabei.
[h=3][/h]Das Bild ist von damals als ich das ganze gekauft habe:Den passenden Brief zu den Teilen habe ich auch.
Die Teile stammen von einem 2000kg Heinemann Anhänger
Ich weiß nicht ob ihr die Daten auf dem Bild erkennen könnt:
Standort der Teile:
50189 Elsdorf (Bergheim bei Köln)Macht mir einfach ein faires Angebot.
VG
Alex -
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Weil man mir auf dem Amt gesagt hat:
In wie weit sie ein Gewerbe Anmelden
können, müssen sie die IHK befragen.
Die können ihnen die Auskunft erteilen
in wie weit sie etwas machen dürfen oder können.VG
AlexHabe gerade noch mal auf den
Zettel geguckt ......Öhmmm wie soll ich es jetzt sagen?
Wer richtig lesen kann ist klar im Vorteil?
STIMMT!!!
Es war eine Frau von der HWK
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tzäääää, würde ich ja auch lieber machen,
ABER das geht auch wieder zu lasten der Stützlast.
Hat alles seine vor und nachteile.
Aber wie gesagt:
Besser ein kleines als gar keins.
Zudem übe ich ja immer nochVG
Alex -
Hallo Jungs
danke für die vielen Infos
die auch sehr hilfreich sein werden.ABER ich darf die Anhänger nur selber fahren,
nicht verkaufen und AUCH NICHT VERLEIHEN!!!So die Auskunft der IHK.
Ich bin da absolut anderer Meinung weil
die Anhänger, ob nun gekauft oder selbst gebaut,
durch die TÜV (Einzelabnahme) geprüft und
für den Strassenverkehr zugelassen.VG
Alex -
Hier die Bilder
bevor jetzt wieder gemeckert wird,
JA der Fensterausschnitt ist auf die
gesamte Fläche etwas klein, abera) muss ich mich nach meinem Alurahmen richten
b) habe ich mich nach dem Plexiglas welches ich
noch hatte, gerichtet.Zudem ist ein kleines Fenster, besser als gar kein Fenster.
IMG_20130802_200813.jpgIMG_20130803_204830.jpg
VG
Alex -
Hallo Bernd
danke fürs Angebot,
aber der sieht ja schrecklich aus.Ich habe gestern bis auf den Stecker
für die Elektrik und die Plexigalsscheibe
alles soweit fertig bekommen das ich
kommende Woche zum TÜV kann.
Achja, einige stellen muss ich noch mit der
Feile oder Schmirgelpapier nach arbeiten.Der nächste steht schon so quasi um die Ecke
bei meinem Freund in der Garage.Bilder folgen.
VG
Alex -
Fido will 20 Euro für ein 7m langes Kabel haben, Stecker gibbet für 5 Euro / Stück.
Bei der Länge kannst zwei oder sogar drei Kabel draus machen, biste bei 15 Euro (2 Kabel) bzw. sogar nur bei 12,xx Euro (für 3 Kabel).Billiger kommste sicher nirgendwo weg....
Moin
stimmt, so habe ich das noch gar nicht gesehen
Werde dann Fido mal eine PN schreiben.
VG
Alex -
Hallo Fido
es gibt beide Varianten mit den 13poligen Spiralkabel.
Einmal die wo nur 7 oder 8 Pole belegt sind
und die, die alle 13 Pole belegt haben.Preise liegen dann eben zwischen 35 und 55€
Nur wenn ich nun am PKW die Steckdose ändere,
kann ich keine anderen Anhänger ziehen als meine.Okay, ich könnte beide Variante drunter bauen,
aber das möchte ich nun auch wieder nicht.Ich werde wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
VG
Alex -
Hallo zusammen
Hallo,
nur ne kleine Anmerkung , wenn du so ein Spiralkabel auf die max. Länge auseinander ziehst ist das mit der Spirale vorbei dann hast du nur noch Kabel . Lieber bissel Länger kaufen.Danke für den Hinweis, aber das ist mir schon bewusst
55 Euro in der elektronischen Bucht....
Die habe ich ja gefunden, aber irgendwie für zu teuer empfunden
8 oder 13 polig belegt?
Ich hätte noch ein 15 poliges spiral kabel, beidseitig 15pol LKW Stecker. weiße adern durchnummeriert, 18 Windungen, ca- 12cm Durchmesser also etwa 7m lang, würde man es ausziehen. Nicht gestreckte länge ca. 50cm. Ideal, um es um ein Zugrohr zu wickeln...
Preis würde bei 20€ liegen.Hallo Fido
danke fürs Angebot, auch die habe ich in der Bucht gefunden.
Nur muss ich dann entweder alle Stecker darauf umbauen,
oder mit Adaptern arbeiten.Wobei ich diese Stecker mit der Sicherung klasse finde.
Ich habe vor meine Anhänger mit einem 13pol Stecker zu versehen,
so das ich alle mit dem selben (Spiral)Kabel nutzen kann,
bzw. verbinden kann.
Hat den Vorteil das ich einen zusätzlichen Diebstahlschutz habe.
Ein weitere Vorteil ist das ich mir dann Kabel nach vorne (Deichsel)
verlegen sparen kann.VG
Alex -
*UP* ohne VW
Hat keiner so ein Kabel zuviel?
Oder weiß wer wo man
13 Adriges Spiralkabel herbekommt?VG
Alex -
Haste dir bei Facebook abgeguckt
nur das die das mit Heuballen gemacht haben.Aber genial
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Hallo zusammen
kommt wer aus der nähe von Straubing
und kann mir bzw. meiner Frau einen Gefallen erweisen?Näheres dann bitte per PN.
VG
Alex -
Der Busch im Garten ist noch immer nicht gestutzt!
STIMMT!!!
Mal schauen ob ich es kommende Woche schaffe.
Aber Hecke im Garten ist gestutzt.VG
Alex -
Moin zusammen
stimmt, wir wollen uns selbständig machen,
aber eben nicht mit dem Verkauf von den
Anhängern sondern mit Werbung.
Wird nicht ganz einfach sein/werden.Aber genau da ist der Knackpunkt.
Um Werbung zu machen und davon leben
zu können, benötigt man mehr als ein oder
zwei Anhänger.Wenn ich jetzt 6 Anhänger habe und das ganze
klappt nicht so wie wir uns das vorstellen,
habe ich 6 Anhänger die ich nicht verkaufen
kann.Deutschland und seine Behörden *Kopfschüttel*
VG
Alex -
hm dieser §8 gefällt mir, besonders Absatz 2
in Anlage A steht Karosserie und Fahrzeugbauer
wenn sie das auf Anhänger beschränken, wärs doch ok, ich will ja keine Autos bauen oder reparieren
Alex, ich denke wir haben da Chancen
Hallo Mani
GENAU das kannst du machen!!!
Aber wie gesagt, erst mal 2500€ hinlegen.
Ich kann es leider nicht.
VG
Alex -
[h=1]§ 8[/h]
(1) In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Ablegung einer Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach für ihn eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Ein Ausnahmefall liegt auch dann vor, wenn der Antragsteller eine Prüfung auf Grund einer nach § 42 dieses Gesetzes oder § 53 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.
(2) Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem in der Anlage A zu diesem Gesetz aufgeführten Gewerbe gehören; in diesem Fall genügt der Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
(3) Die Ausnahmebewilligung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 und des § 1 Abs. 2 erteilt. Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen, wenn der Antragsteller ausdrücklich zustimmt. Sie hat ihre Stellungnahme einzuholen, wenn der Antragsteller es verlangt. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig ist. Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.
(4) Gegen die Entscheidung steht neben dem Antragsteller auch der Handwerkskammer der Verwaltungsrechtsweg offen; die Handwerkskammer ist beizuladen. -
Hallo Mani
alsoooo
Ich kann auf Grund meines Alters einen Antrag stellen um KFZ Anhänger zu bauen. Das läuft dann so ab das ich für den Antrag 300€ hinlegen darf.
Dann wird ein Gutachter beauftragt der mich "Testet" (wie das Abläuft habe ich keine Ahnung). Dieser Gutachter kostet dann zwischen 1500 und 2000€. Wenn dieser dann Erfolgreich war, bekomme ich ein Zerfitikat oder eine Urkunde und diese kostet dann auch noch mal 120€.
So die Aussage der Dame von der IHK.
VG
AlexDas habe ich gerade gefunden:
In besonders gelagerten Fällen kann die Eintragung in die Handwerksrolle auch über eine Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) erfolgen, die von der Handwerkskammer erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten sowie das Vorliegen eines Ausnahmefalls. Dieser setzt voraus, dass die Ablegung der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Ausnahmefälle können beispielsweise sein: andere Prüfungen, Outsourcing, lange Wartezeiten, gesundheitliche Gründe oder körperliche Behinderung, Gelegenheit zur Betriebsübernahme, Ausübung einer Spezialtätigkeit, fortgeschrittenes Alter.Und:
Werden Leistungen nicht für Dritte, sondern für das Hauptunternehmen erbracht, ist keine Befähigung erforderlich. Diese so genannten Hilfsbetriebe müssen aber der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Hauptbetriebes dienen. Hersteller und Importeure können die bei ihnen produzierten bzw. von ihnen eingeführten Produkte bei Dritten installieren, ohne dass eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen muss (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 HwO).Wer, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € belegt werden. Außerdem kann Schwarzarbeit vorliegen.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass sich die deutsche Handwerksordnung in einem Spannungsverhältnis zum EU-Recht befindet. Im EU-Recht ist ausdrücklich das „Recht auf freie Berufsausübung“ innerhalb der Europäischen Union festgeschrieben. Kaum ein anderes Land in Europa (in abgeschwächter Form nur noch in Österreich und Luxemburg) kennt den deutschen Meisterzwang und so ist grundsätzlich jeder EU-Ausländer, der in seinem Heimatland einen (Handwerks-)Beruf ausgeübt hat, berechtigt diesen auch in Deutschland selbstständig auszuüben. In Einzelfallentscheidungen sind deutsche Behörden hier mehrfach unterlegen. Dies führte zu dem Paradoxon, dass Deutsche durch das deutsche Recht benachteiligt werden, da man von diesen einen Meisterbrief einfordert.
Mit der Novellierung der Handwerksordnung 2004 hat der deutsche Gesetzgeber versucht, einen Kompromiss zwischen EU-Recht und den Interessen der deutschen Handwerksverbände (die mit massivem Lehrstellenabbau drohten) zu schaffen. Der Meisterzwang wurde, aber zugleich verknüpft mit relativ hohen Hürden, für einen Teil der Berufe abgeschafft. -