Beiträge von derfranze

    Wie schon gesagt, ich bin aus Österreich. Dieser Wortlaut stammt aus dem Kraftfahrgesetz (KFG) § 2. Mit der EU - Erweiterung ist da noch was dazugekommen was die sprachiiche Vielfalt noch verwirrender macht. In D muß der Tank nicht voll sein glaub ich irgendwo gelesen zu haben.


    Grundsätzlich gibt es einige markante Gewichte: (egal wie die jetzt von Land zu Land genau heissen)


    Trockengewicht oder -masse wie es jetzt neuhochdeutsch heissen mag ist das nackte Fahrzeug


    Eigengewicht (Eigenmasse) ist das Gewicht mit allen Betriebsmitteln. Das ist das unterste Gewicht das ein Fahrzeug auf die Waage bringt.


    Gesamtgewicht(-Masse) ist das tatsächliche Gewicht mit Ladung, Ausrüstung und aller gleichzeitig beförderter Personen.


    Nutzlast ist höchstens die Differenz zwischen dem Eigengewicht und dem


    höchstzulässigem Gesamtgewicht (Gesamtmasse).


    Na und dann gibt es noch Achslast, Stützlast und Sattellast.


    Weitere nationale Definitionen nicht ausgeschlossen.



    lg Franz

    Im 1. Halbjahr 2010 soll es eine EU-Verordnung geben (die ist bindend und sofort gültig für alle Mitgliedstaaten) mit der die ganze Führerscheinangelegenheit EU-weit geregelt wird. U.a. auch mit neuen Gewichtsgrenzen für die Gruppe "B" weil viele Einsatzfahrzeuge (hauptsächlich Notarztwagen) diese Grenze nicht einhalten können. Auch gepanzerte Pkw haben bereits en Gewichtsproblem mit 3500 kg.

    lg Franz



    jaja, die Foren :) - das gesammelte Halbwissen des Anhängerwesens ohne Quellenverzeichnis und voll des Hörensagens.

    lg Fanz

    Wer versteht das noch ohne nachzulesen??
    Bei meinem ersten Stopp mit nem großen Gartenbau-Anhänger (2,3t) meinte der freundliche Herr in Grün noch, dass ich ja 7,5t fahrn darf und das Gespann da niht hin kommt. Der zweite Stop mit nem kleinen Plattformanhänger (1,2t) hat mich dann eben entsprechende 600€ und 6 Punkte gekostet.
    Als Zugfahrzeug jeweils der gleiche T4 mit 2,8t zGg.
    Die Buben blicken doch selber nimmer durch...



    Also mal eine Kurzübersicht:
    Zu JEDER Führerscheinklasse darf zusätzlich ein leichter Anhänger bis max 750 kg Gesamtmasse gezogen werden.
    Also B = 4250 kg, C1 = 8250 Kg Gesamtmasse.

    EzB = Immer erforderlich, wenn die beiden Gesamtgewichte (Gesamtmassen) des Zugfahrzeuges und Anhängers 3500 kg übersteigen. Hier ist es unerhelblich, ob der Anhänger leer oder vollgeladen ist.

    UND AUCH DANN: (Ob diese Bestimmung auch für D gilt weis ich nicht)

    Wenn die Anhänge(zug)last des Zugfahrzeuges geringer als die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers ist (z.B. 1200 kg Ahnhängelast und 1500 kg Gesamtmasse des Anhängers) und beide höchszulässigen Gewichte 3500 kg nicht errreichen! Hier ist der Lenker dafür verantweortlich, dass der Anhänger nicht mehr als die 1200 kg tatsächlich wiegt. Das wurde in Ö aufgrund einer EU Bestimmung im Führerscheingesetz so umgesetzt.

    Nur EzB beim Besitz der Gruppe C1 zu machen ist auf gut österreichisch "dem Dreck eine Watschen geben" weil die Anhängersbestimmungen für alle Fürherscheingruppen gleich sind. Über 3500 kg Anhängergewicht kommen nur die Bestimmungen über die Druckluftbremse dazu und die muß der C1 Besitzer sowieso wissen.


    lg Franz