"Laut Staatsanwaltschaft wird der Anhänger dem letzten rechtmäßigen Käufer, also Ihnen, übergeben".
Laut Gesetz kann man kein Eigentum an gestohlenem Gut erwerben. Somit ist der rechtmäßige Eigentümer der, auf den der Anhänger zuletzt zugelassen wurde oder, nachdem die Versicherung den Eigentümer entschädigt hat, die Versicherung. Aber niemals der Käufer von Diebesgut!