Erschließt sich mir nicht, wenn man Dr. Google befragt, geht alles aufs gleiche raus:
100 km/h-Zulassung | Das gilt es zu beachten | UNSINN
Gewisse Sachen sind für die 100er einzuhalten:
- 100er Zulassung u.a. durch Stoßdämpfer
- Gespann unter 3,5 to (außer Fahrzeuge mit Ausnahmeregelung, zb Omnibusse)
- Reifen nicht älter als 6 Jahre
- Abs und ESP an Bord
- 100er Plakete der Zulassungsstelle
- ungebremst nur bei Fahrzeugen mit einem Leergewicht von >2,5to
Massenverhältnisse: ungebremst 0,3 x Leergewicht Zugfahrzeug
Gebremst wie oben beschrieben: 1,1 x Leergewicht Zugfahrzeug
Gebremst mit Antischlingersýstem, wie z.B. Wohnwagen mittels Kupplung bzw moderne Autos im höheren Segment haben 1,2 x Leermasse des Zugfahrzeugs.
Bedeutet für mich 1280 x1,1 = 1408KG
1350Kg der Anhänger, also alles im grünen. So hat es auch der Verkäufer kund getan... .
Eben: Wenn das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert überschreitet, muss der Anhänger abgelastet werden
Also muß ich nicht ablasten, das tatsächliche Gesamtgewicht des Hängers von den eingetragenen 1080KG darf jedoch nicht überschritten werden.
1280 + 1080 = deutlich unter 3,5 to
Verstehe also das Problem nicht.