Beiträge von bbkhacki

    Hallo zusammen,


    vielen Dank soweit an alle! Also vergesse ich die Bedingung mit der Leermasse und erfreue mich am Anhänger! :)


    Ich hoffe der Link ist okay... Explizit hat mich dieses Merkblatt einer Gemeinde verwirrt: Infoblatt_Anhaenger.pdf (kreis-tir.de)

    Hier steht relativ am Anfang der Satz "Das leere Zugfahrzeug darf allerdings nicht leichter sein, als der volle Anhänger! (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 StVZO)". Dies ist wohl eine veraltete Version, da die aktuelle Fassung von §42 StVZO keinerlei Information in diese Richtung enthält.


    Übersehe ich einen Nachteil bei Wahl des 1500kg Anhängers ggü. der 1350kg Version?

    Zukünftige Zugfahrzeuge dürfen dann halt nicht beliebig schwer sein, sondern maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg für Klasse B bzw. 2750kg für Klasse B96 besitzen. Korrekt? Ich will nur nicht, dass bei Kauf des nächsten Autos ein größeres Problem habe und am Ende den Anhänger Ablasten muss oder zwingend mein Geld für Klasse BE investieren muss.


    Grüße

    Felix

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und stehe mittlerweile, danke des Forums, kurz vor dem Kauf meines ersten Anhängers.


    Aktuell habe ich den Eduard 1350kg 260x150x30 als R13 Variante im Auge. Leider ist dieser bei keinem Händler in näherer Umgebung lieferbar. Ein Händler in der Nähe hätte alternativ die 1500kg Version für den fast identischen Preis auf Lager.


    Jetzt frage ich mich, ob ich die 1500kg Version überhaupt ziehen darf?


    Zugfahrzeug: Ford Focus Turnier


    O.1: 1500kg

    F.1: 1900kg + 90kg bei Anhängerbetrieb

    G: 1388kg


    Vorhandene Führerscheinklasse B, somit ist eine zul. Gesamtmasse von bis zu 3500 kg möglich.


    1900 kg + 90 kg + 1500 kg = 3490 kg < 3500 kg --> OK


    Jetzt finde ich auf einigen Seiten den Zusatz, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht kleiner sein darf als das zGG des Anhängers. Auf einigen Seiten fehlt dieser Vermerk vollständig.

    1388 kg < 1500 kg ---> nicht OK?


    Was gilt nun? Gilt der Zusatzvergleich der Leermasse Zugfahrzeug versus zGG des Anhängers oder nicht?



    Vielen Dank euch allen!



    Grüße

    Felix