und hätte er nur einen IBC gehabt, wäre das ganze sogar legal, 1000l sind frei bei Diesel oder Heizöl
Als Privatperson ? Ist so nicht zulässig ( wenn man es genau nimmt )
ADR 1.1.3.1
a)
Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen duchgeführt werden, sofern diese Güter " einzelhandelsgerecht abgepackt " sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen
Beförderungsbedinungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.
Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für " Privatpersonen befüllt werden" , darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC),
Gr0ßverpackungen oder Tanks gelten " NICHT " als einzelhandelsgerecht verpackt.
Aufpassen Leute.
VG Rüdiger