Beiträge von Klaus_S

    Hallo -


    habe meinen Wohnanhänger mit einer neuen Achse versehen und bei der Gelegenheit neue Kompletträder montiert. Technische Abnahme bei der Dekra war erfolgreich - nur die Felgen möchte der Sachverständige nicht eintragen. Tatsächlich gibt es auf der Felge keine KBA-Nummer, vom Händler gibt´s zwar ein Hersteller-Datenblatt, aber keine ABE / Teilegutachten / EG-Typgenehmigung o.ä.

    Das Datenblatt würde nur akzeptiert, wenn die Daten von einem "akkreditierten Prüflabor" bestätigt wären.

    Zwei Fragen: Hat jemand eine Idee, wo man nach einem Gutachten für diese Felge fahnden könnte? Und: Wenn diese Felge nicht eintragungsfähig ist, darf sie eigentlich in Deutschland auch nicht benutzt werden - oder? Ist der Verkauf dann trotzdem zulässig?

    Danke für Tipps!

    Gruß

    Klaus

    Hallo -


    habe an unserem ungebremsten Wohnwagen (Eriba Faun aus 1963, 600kg z.G) eine neue Gummifeder-Achse verbaut. Die neue "Flexi-Achse" hat einen Typenaufkleber mit Modellnummer, Angabe des max. Achsdrucks, der erlaubten Geschwindigkeit, sowie Name Hersteller und Händler. Eine Prüfnummer o.ä gibt es nicht. Muss die Achse bei TÜV oder Dekra "abgenommen" und ggfs. eingetragen werden - oder sind solche Tauschachsen generell eintragungsfrei? Radgröße wurde nicht verändert.

    Danke für Tipps dazu

    Klaus

    Danke für die Antworten.


    Der ANhänger wurde 1971 gebaut und 1991 erstmalig zugelassen.

    Dass bei einer Polizeikontrolle oder bei einer HU Probleme auftreten, ist nicht zu erwarten - 175er auf 5,5er Felge sind "normal" und an der Freigängigkeit hat sich nichts geändert.

    Die Bedenken meinerseits gehen in Richtung Versicherung, weil da im Haftungsfall auch mal nach alten ABEs gesucht/geforscht wird.

    Wie seht Ihr das?

    Hallo -


    ich habe einen älteren Hänger mit Bereifung 175/80R14 auf Felgen 5J14.

    In Brief und Schein ist die Reifengröße vermerkt, die Felgengröße nicht.

    Ich habe jetzt neue Räder montiert - dabei Felgen 5,5J14 verwendet bei unveränderter Bereifung.

    Technisch ist diese Paarung in Ordnung.

    Frage: Muss diese Felgengröße eingetragen werden, obwohl zuvor kein Eintrag erfolgt war?

    Danke für Tipps dazu!

    Gruß

    Klaus