Beiträge von Klaus_S

    Danke für die Antworten.


    Der ANhänger wurde 1971 gebaut und 1991 erstmalig zugelassen.

    Dass bei einer Polizeikontrolle oder bei einer HU Probleme auftreten, ist nicht zu erwarten - 175er auf 5,5er Felge sind "normal" und an der Freigängigkeit hat sich nichts geändert.

    Die Bedenken meinerseits gehen in Richtung Versicherung, weil da im Haftungsfall auch mal nach alten ABEs gesucht/geforscht wird.

    Wie seht Ihr das?

    Hallo -


    ich habe einen älteren Hänger mit Bereifung 175/80R14 auf Felgen 5J14.

    In Brief und Schein ist die Reifengröße vermerkt, die Felgengröße nicht.

    Ich habe jetzt neue Räder montiert - dabei Felgen 5,5J14 verwendet bei unveränderter Bereifung.

    Technisch ist diese Paarung in Ordnung.

    Frage: Muss diese Felgengröße eingetragen werden, obwohl zuvor kein Eintrag erfolgt war?

    Danke für Tipps dazu!

    Gruß

    Klaus