Hallo -
die Felge muss auf meine neue Achse mit Lochkreis 4-100 passen.
Ist die genannte Lemmerz-Felge aktuell? Mit ET27?
Muss der Spur mal nachgehen - danke für den Tipp!
Der Wohnwagen ist ein Eriba Faun (ungebremst, 600kg zGG)
Hallo -
die Felge muss auf meine neue Achse mit Lochkreis 4-100 passen.
Ist die genannte Lemmerz-Felge aktuell? Mit ET27?
Muss der Spur mal nachgehen - danke für den Tipp!
Der Wohnwagen ist ein Eriba Faun (ungebremst, 600kg zGG)
...kleiner Zwischenbericht vom "TE":
Kein Händler kann Felgen liefern, die entweder eine KBA-Nummer haben, eine EU-Typgenehmigung, eine ABE oder eine E1-Prägung. Auch Felgen mit passendem Gutachten sind nicht im Angebot. Von Starco gibt es tatsächlich ein Felgengutachten aus Juni 2009 für den Radtyp W0425 vom TÜV Nord - aber niemand bestätigt, dass die aktuell angebotenen Felgen zu diesem Gutachten passen. Alle Dimensionen gleich, aber die Typenbezeichnung ist nicht eingeprägt.
Angefragt habe ich beim stationären Handel, bei Trailer-Teilehändlern, bei Herstellern. Hersteller-Datenblätter gibt´s z.B von Mefro.
Ein alteingesessener Teilehändler meint wörtlich:
Seit Jahrzehnten verkaufen wir die Felgen in die Erstausrüstung und in den Handel – ohne diese Schwierigkeiten. Eventuell ist Ihr Prüfdienst nicht richtig informiert, was den Anhängerbau im Speziellen angeht.
Die Suche nach einer Lösung geht weiter.....
....für mich ist das Problem eher klein, weil ich von der DEKRA darauf hingewiesen wurde.
Gebe die Teile zurück und wenn ich Ersatz bestelle, lasse ich mir die entsprechenden Nachweise geben und lege sie vorher dem Prüfer vor.
Verkäufer angeschrieben? Ja klar - mehrfach. Auf die Frage nach einem Gutachten, das über das Hersteller-Datenblatt hinausgeht:
Zitat: "....Gutachten haben wir nicht und waren bisher auch noch nie nötig...."
Klingt nicht wirklich nach Kundenservice.
Gruß
Klaus
...mir geht´s darum:
die Leute, die diese Räder arglos gekauft haben, wissen gar nicht, dass ein Problem vorliegt....
Bei mir war´s Zufall - ohne Begutachtung wegen Achstausch wäre das nie aufgefallen.
Hallo -
technisch sind die Teile sicher kein Problem - es hakt am "Prüfzeugnis". Hier im Forum gab´s das Thema schon mit Starco - dort wurde aber wohl ein Datenblatt des Herstellers anerkannt - was meinem Prüfer aber nicht ausreicht.....
...macht mich auch nachdenklich: Über Ebay sind nur von meinem Verkäufer in dieser Größe ca.1200 solcher Räder verkauft worden. Die Käufer werden die Räder wohl ohne Bedenken an ihre Anhänger montiert haben und munter damit herumfahren. Vermutlich wird auch bei den HU´s kein Prüfer die "harmlose" Stahlfelge genauer nach Prüfzeichen absuchen. Sind jetzt alle diese Anhänger unerlaubt verändert und somit ohne Zulassung unterwegs?
Hallo -
habe meinen Wohnanhänger mit einer neuen Achse versehen und bei der Gelegenheit neue Kompletträder montiert. Technische Abnahme bei der Dekra war erfolgreich - nur die Felgen möchte der Sachverständige nicht eintragen. Tatsächlich gibt es auf der Felge keine KBA-Nummer, vom Händler gibt´s zwar ein Hersteller-Datenblatt, aber keine ABE / Teilegutachten / EG-Typgenehmigung o.ä.
Das Datenblatt würde nur akzeptiert, wenn die Daten von einem "akkreditierten Prüflabor" bestätigt wären.
Zwei Fragen: Hat jemand eine Idee, wo man nach einem Gutachten für diese Felge fahnden könnte? Und: Wenn diese Felge nicht eintragungsfähig ist, darf sie eigentlich in Deutschland auch nicht benutzt werden - oder? Ist der Verkauf dann trotzdem zulässig?
Danke für Tipps!
Gruß
Klaus
Hallo -
habe an unserem ungebremsten Wohnwagen (Eriba Faun aus 1963, 600kg z.G) eine neue Gummifeder-Achse verbaut. Die neue "Flexi-Achse" hat einen Typenaufkleber mit Modellnummer, Angabe des max. Achsdrucks, der erlaubten Geschwindigkeit, sowie Name Hersteller und Händler. Eine Prüfnummer o.ä gibt es nicht. Muss die Achse bei TÜV oder Dekra "abgenommen" und ggfs. eingetragen werden - oder sind solche Tauschachsen generell eintragungsfrei? Radgröße wurde nicht verändert.
Danke für Tipps dazu
Klaus
Danke für die Antworten.
Der ANhänger wurde 1971 gebaut und 1991 erstmalig zugelassen.
Dass bei einer Polizeikontrolle oder bei einer HU Probleme auftreten, ist nicht zu erwarten - 175er auf 5,5er Felge sind "normal" und an der Freigängigkeit hat sich nichts geändert.
Die Bedenken meinerseits gehen in Richtung Versicherung, weil da im Haftungsfall auch mal nach alten ABEs gesucht/geforscht wird.
Wie seht Ihr das?
Hallo -
ich habe einen älteren Hänger mit Bereifung 175/80R14 auf Felgen 5J14.
In Brief und Schein ist die Reifengröße vermerkt, die Felgengröße nicht.
Ich habe jetzt neue Räder montiert - dabei Felgen 5,5J14 verwendet bei unveränderter Bereifung.
Technisch ist diese Paarung in Ordnung.
Frage: Muss diese Felgengröße eingetragen werden, obwohl zuvor kein Eintrag erfolgt war?
Danke für Tipps dazu!
Gruß
Klaus