zweitens mußt die Lichter an der Seite anbauen, dürfen nicht an der Klappe sein
Das ist so aber nicht ganz richtig...
Zitat§54 StVZO (1) Satz 1 "nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeige dürfen nicht an beweglichen Fahrzuegteilen befestigt sein". Diese Vorschrift gilt für alle Kraftfahrzeuge die seit dem 01.01.1987 in den Verkehr gebracht wurden. Ist der Anhänger danach in der Verkehr gebracht worden, dürfen die Blinker nicht auf der Heckklappe sein, wurde er vor dem 01.01.1987 das erste Mal zugelassen darfst Du die Blinker auch auf die HEckklappe setzen.
da der Anhänger von 1980 ist....
und es ist nur vom Blinker die rede...
Mein Vater sein Anhänger ist zb von 1971 und hat eine Nummernschildleuchte auf der Klappe.
Da die Klappe früher rausnehmbar war , wurde sie quasi mit einem Zigaretten Anschluß mit gegenstück unter dem Anhänger zur Fahrt wieder eingesteckt.
Heute ist Sie fest verbunden , aber immer noch auf der Klappe
Gruß
Hepp