Beiträge von Sarah1212

    Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir bei was rechtlichen helfen. Ich schreibe gerade eine Arbeit über Tiny-Houses. Für eine Straßenzulassung eines solchen Wohnwagens bräuchte ich eine Einzelgenehmigung nach Paragraph 13 EG-FGV. Dort steht drinn, dass man eine Genehmigung bekommt, wenn die Anhang IV oder XI erfüllt ist.

    Das Problem ist, dass man auch die Vorgaben der Straßen-Zulassungs-Verordnung Paragraph 32 mit der Höhe und Breite ja eigentlich auch beachten muss. Aber in den Anlagen des EG wir die Höhe und so nicht geregelt. Wie komme ich auf den Verweis, dass ich für die Betriebserlaubnis nach Paragraph 13 EG-FGV auch die Vorgaben des Paragraph 32 StVZO erfüllen muss?


    liebe Grüße

    Sarah