Nochmals was zu meinem Anhänger.
Der Leiter des TüV wollte ganz freundlich die Daten meines Anwalts haben.
Das Gutachten zur Erlangung einer Enzelgenehmigung nach §13 EG-FGV verlangt
zwingend eine technische Begutachtung durch den TüV mit allen Maßen und Massen.
Der detsche TüV hat diese Begutachtung halt nicht gemacht, sondern sie haben nur reingeschrieben
was der Hersteller ihnen gesagt hat.
Der TüV wollte ein paar Fotos vom Anhänger weil er ihn wahrscheinlich noch nie gesehen hat.
Ich bin hier die Woche auf Vermittlung von einem Freund mit einem hiesigen TüV Gutachter privat beim Essen
zusammen gesessen. (Hab ihn eingeladen)
Er hat mir so nebenbei erzählt, dass früher auch gegen ein gutes Trinkgeld Freundschaftsgutachten ausgestellt wurden.
Aber jetzt ist das anders. Niemand traut sich mehr ein Gutachten für Freunde auszustellen weil jeder der das macht
damit erpressbar wäre. 2016 sind über 600 Gutachter entlassen worden.
Seit dem ist Schluss mit lustig.
Es gibt sehr viel ehemalige Gutachter die nur noch als KFZ- Mechaniker arbeiten dürfen.
In Deutschland geht das scheinbar noch nach dem Motto: Sag mir was ich rein schreiben soll und ich mach das dann.
Die hier vom TüV(heißt in Spanien ITV) ermittelten Massen und Gewichte sind verbindlich, und für eine Zulassung unerlässlich.
Da mir beim Wiegen ziemlich das Gesicht runter gefallen ist, haben die Prüfer den Anhänger noch auf zwei andere
Prüfstraßen geschoben und es kamen beim Wiegen immer 755 Kg. Leer raus raus.
Wir haben uns den Anhänger zusammen noch einmal angeschaut, weil es hätte sein können, das der Hersteller den
Anhänger nur als Pritsche mit den Ladebordwänden gewogen hat.
Leider kann das nicht sein. Der Aufbau für die Plane ist unten am Boden fest verschraubt, ohne die Möglichkeit
den Planenaufbau auf obere Höhe der Ladebordwand zu demontieren und somit als Pritsche nutzen zu können.
Es besteht somit nur die Möglichkeit den Anhänger als Plattform ohne Aufbauten nutzen zu können oder mit
Planenaufbau und Plane.
Ich habe mir den Anhänger nach meinen Wünschen mit spezielllen Voraussetzungen fertigen lassen.
Es geht ja nicht nur darum das ich meine Aufträge mit dem Fahrzeug nicht ausführen kann und ich weniger Zuladung habe,
sondern wenn der TüV Süd den Anhänger kostenlos auf 2100 Kg. auflasten würde, wie mir der TüV vorgeschlagen
hat, und ich auf die Fähre muß, komme ich in die Gewichtsklasse von über 2000Kg. bis 7499 Kg. und kostet mir dann
drei Mal monatlich jedesmal mehr als die doppelten Fähr- Gebühren.
Es kommt auch noch dazu, dass Anhänger hier in Spanien bis zu einem Gesamtgewicht bis 2000Kg. bei der
Zulassung das Kennzeichen des Zugfahrzeugs erhalten und nicht zusätzlich Haftpflicht versichert werden müssen.
Die Anhängerversicherung ist bei der Fahrzeugversicherung inbegriffen. Wird berücksichtigt wenn man bei der Haftpflichtversicherung des Fahrzeug Anhängerkupplung vorhanden ankreutzt.
Wer schon mal hier in Spanien war, dem ist sicher schon einmal aufgefallen, dass Anhänger oder Auflieger zu dem
normalen Nummernschild des Zugfahrzeug noch ein zweites rotes Kennzeichen mit einer anderen Nr. haben.
Das gilt ab einem Gesamtgewicht über 2000Kg.
Das bedeutet, das für diesen Anhänger oder Auflieger eine Versicherung besteht
Ganz davon abgesehen, das die KFZ- Steuer und die Haftpflichtversicherung auch noch um ca. 60% pro Jahr höher wären.
Zu dem Zitat von RS- AC 248
Ich könnte auch noch die Plattform abbauen. Dann ist Der Anhänger noch viel leichter.
Das wäre in meinen Augen das gleiche, wenn sich ein Mann ohne
Hirn, Schwanz und Eier auf die Waage stellt und sein Leergewicht mit XXX angibt.
Liebe Grüße
Aro