Beiträge von AltesEisen

    Ich hab das so verstanden, dass der Halter in der Pflicht ist, das Fahrzeug rechtzeitig der Prüfstelle vorzuführen. Die Teilnahme am Strassenverkehr ist KEIN Kriterium, das Ablaufen der 24 Monate reicht. M.E. schwierig bis sinnfrei, aber so sind die Regeln.

    Ja, absolut Sinnfrei!

    Wenn das gleiche Fahrzeug abgemeldet gewesen wäre, hätten sie demnach keine Handhabe. :rolleyes:

    Oder wenn er anders rum geparkt hätte wäre es auch nicht aufgefallen.

    Und auch ein abgemeldetes Fahrzeug könnte am Verkehr teilnehmen.


    Sie müssten ihn dafür schon anhalten und die Papiere vom Wohnwagen kontrollieren um die fehlende HU zu bemerken, bzw

    Wird ja auch mal gerne gemacht um zu kontrollieren ob es dein Fahrzeug ist das da auf dem Anhängr steht.

    Oder im Zuge der Kontrolle der Ladungssicherung.



    Weil im §29 STVZO steht:

    Spar mir jetzt mal den Rest im Zitat.

    Gegeben dem Fall, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu war, muss ich um eine Strafe zu umgehen mein Fahrzeug abmelden, verlastet zur Prüfung bringen und anschließend wieder zulassen!

    Und Werkstätten und/oder Abschleppunternehmen, die angemeldete, HU abgelaufene Fahrzeuge abholen und in der Werkstatt einer Prüfung unterziehen machen sich dann also auch strafbar wenn sie angehalten werden. :shocked:

    Dann mal wieder einige Sachen über ebay Kleinanzeigen losgeworden und eingestellt, es ist ja manchmal abenteuerlich was da abgeht...

    Hab auch noch ein paar Sachen drin stehen.

    Haben auch viel gebrauchte Ersatzteile drüber verkauft.

    Fahr demnächst lieber wieder alles auf den Schrott was ich nicht selber brauche.

    Könnte Bücher schreiben über die Konversation die da ab geht! <X


    Meine Lieblingsfrage ist immer noch,: "Was letzte Preis?"

    Wenn man den nennt wird dieser als neue Verhandlungsgrundlage verwendet und im Anschluss übelst beschimpft wenn man nicht auf das Gegenangebot ein geht! :mad:

    Die Pol wird nur aktiv, wenn sie den abgelaufenen TÜV sieht. Sieht sie ihn nicht ist es kein Problem. Ist der Wohnwagen verlastet braucht er kein eigenes Kennzeichen montiert haben.

    Wenn ich den WW auf einen Anhänger stelle (denke das ist mit verlasten gemeint?!) warum soll ich dann noch das Kennzeichen abmachen.

    Ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht geht die nichts an, wenn es Ladung ist!

    So lange die Ladungssicherung stimmt haben sie keine Handhabe.


    Fahr das Ding die 500m auf eigener Achse zur Prüfstelle und gut ist!

    Wenn du ganz schissig bist lass jemanden direkt hinter dir fahren.

    Wenn die Prüforgane keine Möglichkeit haben direkt hinter dir zu fahren fällt die abgelaufene lakette auch nicht ins Auge.


    Machen wir auch öfter von unserer Halle zur Prüfstelle.

    Die ist 1km die Straße runter.

    Also bei uns vom Hof und 1000m weiter wieder auf die Prüfstelle!

    Das einer hinterher fährt hat aber eher den Grund, dass wir den km nicht zurück laufen wollen.

    Wir stellen die Autos immer einen Tag vorher hin und holen sie dann Nachmittags wieder ab wenn sie geprüft sind.

    Wenn die Achsen schon die Ankerbleche montiert haben brauchst nur andere Trommeln und das Innenleben.

    Und natürlich die Seile.

    Da er ja schon in Holland bei Eduard nachgefragt hat und die im Teile angeboten haben ist das kein Problem.

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Achshersteller ungebremste 1,2t Achsen herstellen.

    Da lassen sie einfach das Innenleben weg und gut ist! ;)

    Die Achse trägt das Gewicht ja trotzdem!

    Ich denke nur eine Achse zu bremsen macht wenig Sinn.

    Wenn du in beide Achsen Bremsen einbaust und die Auflaufeinrichtung änderst wirst du auch wieder auf deine 2t kommen.

    So wie das auf dem Bild aussieht wirst du die Zugholme auch noch tauschen müssen.

    Denke da kann man keine AE für Bremse dranschrauben.

    Was steht den hinten auf den Ankerblechen von den Achsen?

    Eine Bremsenberechnung brauchst du dann auch noch.

    Dafür musst du aber erst alle anderen Gebote löschen.

    Sonst kann das Probleme geben.

    Den meisten Leuten ist das egal wenn das Angebot gelöscht wird, aber wenn du einen Quertreiber drin hast, kann es sein das du ihm das Ding für sein Gebot verkaufen musst.

    Meist sind es die Gebote die recht niedrig sind und die Bieter kennen sich dann auch sehr gut mit den Richtlinien und der Rechtssprechung (sprich Referenzurteile) aus.

    Den von real würde ich nicht nehmen.

    Wer schon zu blöd ist Aufkleber richtig zu plazieren! :rolleyes:

    Wer weiß was da bei der Montage sonst noch falsch gelaufen ist! =O

    Wenn der 3,2m heben soll pumpst du dir mit den Dingern aber den Arm ab.

    Aufgebaut sind die alle gleich.

    Der eine ist Stabile, der andere weniger.

    Gerade und auch nicht gerade, was die Beine angeht.

    Welches Gewicht haben denn die Platten?

    Kannst ja auch mal über ein Portalkran nachdenken.

    Kann man ja auch selber bauen. Und dann eine elektrische Winde dran.

    Selber bauen!

    Dann hast du ihn wie du ihn willst und viel teurer wird er auch nicht als ein gekauter.

    Davon abgesehen kannst du dann auch noch Teile anbauen oder Vorrichtungen für Treppe/Leiter zum Reinkommen und hast einfluss auf die "Ladehöhe"!

    Hab das jetzt so verstanden, dass der Pool auch drauf stehen bleiben soll!

    Moin.


    :/ Das macht die Sache nicht einfacher!


    Dienen die nur zum Abdecken der Kanten oder halten die die Platten auch fest.

    Wie sind die Wände befestigt?

    Mir fällt da nur eine Bastellösung ein.

    Würde die Leisten raus machen, die Platten einpassen, bzw. erneuern, die Fugen abdichten/abspritzen und dann Winkel (Holz, Kunststoff, Alu) in die Ecken kleben oder anschrauben!