Beiträge von Stepedo
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Hier ein paar Fotos.
Gruß Stefan20180515_191711.jpg20180515_191804.jpg
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das mach ich die Tage. Der Anhänger ist gerade verliehen.
Gruß Stefan
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Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Ich möchte eigentlich nur wissen, ob man getrost durch die Schweiz mit einem ungebremsten Anhänger fahren kann der
1. mit einem 6mm starken Fangseil und Halter für Abreißseil und
2. einem weiteren 6mm Stahlseil, welches vom Anhängebock zum abnehmbaren Kugelkopf geht.
Ich habe nicht Lust, 500 Franken zu berappen. S. Foto.
Gruß Stepedo
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Wenn der Anhänger sich von dem Kugelkopf löst, verhindert das Fangseil, daß die Deichsel den Boden berührt.
Nur wenn sich der Kugelkopf der abnehmbaren AHK löst, fällt der mit der Deichsel auf die Straße und wird hinter dem Fahrzeug hergezogen, da dieser ja mit einem zusätzlichen Stahlseil am Anhängebock gesichert ist. Und das sehe ich als Problem. Denn dann berührt die Deichsel auf jeden Fall die Strasse.
Ich kann mir ja wohl schlecht einen Ausleger aufs Dach schrauben.
Gruß Stepedo
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Aber wo steht denn, dass die Deichsel nicht die Erde... den Boden berühren darf????
Hier: https://stva.zh.ch/internet/si….pdf/TMB010ANHE201711.pdf
Löst sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugwagen, so muss die Bremse selbsttätig wirken. Ausgenommen davon sind Anhänger bis zu 1500 kg Gesamtgewicht mit einer zusätzlichen Verbindungseinrichtung (Seil, Kette), welche eine gewisse Führung des Anhängers gewährleistet und verhindert, dass die Anhängerdeichsel den Boden berühren kann.
Vielleicht interpretiere ich das auch falsch.
Gruß Stepedo
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So schlägt die Deichsel auch auf die Straße.
Gruß Stepedo
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Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, soll in der Schweiz die Deichsel eines ungebremsten Anhängers beim Abreißen nicht die Straße berühren.
Wie man das bewerkstelligen soll, ist mir allerdings schleierhaft.
Hat jemand dafür eine Lösung?
Gruß Stepedo