Technisch ist vieles möglich, die Amis nutzen einen BrakeBuddy, der auf das Pedal latscht, wenn der BrakeController im Zugfahrzeug den Befehl gibt. Elektrischer Bremse sei dank.
Bei Polen hab ich einen A-Frame schon mal als Abschlepplösung gesehen. Ein A-Rahmen der an den Querlenker angreift. Könnte man noch unter dem Deckmantel "Abschleppen" laufen lassen. Müsste das Fahrzeug "nur" betriebsunfähig" sein -Reicht da Batterie abklemmen und in den Kofferraum legen ?!?)
Sicher auch lösbar mit Auflaufbremse, allerdings steht das Gesetz weit vor der technischen Umsetzung im weg:
STVZO §33
"Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb
als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben
werden."
Habe mal nen Niederländer mit so einer Konstruktion getroffen.
Smart mit Deichsel vorn (ohne Bremse) hinten Mangetleuchten dran und das weiße Wiederholungekennzeichen vom ziehenden Wohnmobil.
Weiße Kennzeichen sind eigentlich nur für Anhänger unter 750kg, aber er meinte, das weis die deutsche Polizei nicht....
Bietet das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr nicht die Möglichkeit, dass in Vertragsstaaten zugelassene Fahrzeuge in anderen Vertragsstaaten zum verkehr in deren Hoheitsgebiet zugelassen werden müssen?
Art. 3 Verpflichtungen der Vertragsparteien
3. Vorbehaltlich der im Anhang 1 vorgesehenen Abweichungen sind die Vertragsparteien gehalten, zum internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet die Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und die Anhänger zuzulassen, welche den in Kapitel III festgelegten Bedingungen entsprechen und deren Führer die in Kapitel IV festgelegten Bedingungen erfüllen; sie sind auch gehalten, die nach Kapitel III ausgestellten Zulassungsscheine bis zum Nachweis des Gegenteils als Beweis dafür anzuerkennen, dass die Fahrzeuge, auf die sich diese Zulassungsscheine beziehen, die den in Kapitel III festgelegten Bedingungen entsprechen.
(Quelle Fedlex.ch Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr