Beiträge von Arba

    Jetzt kommen wir aber sehr weit.... denke nu is gut!

    Mario77, ich habe nicht dich persönlich gefragt, sondern das Forum als ganzes.

    Ich bin enttäuscht, dass du meine Frage abwertest.


    Ich habe das Anhängerforum als freies Forum verstanden, in dem man seine Fragen und Gedanken mit anderen Teilen kann.
    Der Gedanke ist jetzt nicht spezifisch das Thema Anhänger, aber dennoch im Umfeld von Fahrzeugen und Fahrzeugrecht.

    Die Bremse ist hier noch das kleinste Problem, es geht vielmehr um die Lenkung.

    Schaut mal ein paar Seiten vorher: Seite 73, Beitrag #2.901 .

    Lenken ist eigentlich kein Problem, da die Lenkung in die Kurvenfahrt gezwungen wird.

    Problematisch hierbei ist nur die Lenkradsperre, die sollte während der Fahrt nicht reinspringen.


    Denke auch, dass Amis nicht so Probleme mit engen Kurvenradien haben. Wie es in vielen alten Städten und Dörfern in Europa der fall ist.


    Wie seht ihr hier die Anwendung der Grundsätze aus dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr?
    Solange es nicht "stark verkehrsgefährdend" (muss noch definiert werden) muss es ein Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens ertragen?!


    Ein fiktives Beispiel:
    Äthiopien ist Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens.
    Nach der zentralen Aussage müsste ein äthiopisch regulär zugelassenes Fahrzeug in den anderen Vertragsstaaten im Verkehr teilnehmen dürfen.

    Dieses Fahrzeug wird nun mit unzähligen HU-Relevanten Mängeln in einem Vetragsstaat mit einem hohen Sicherheitsniveau und geringen Toleranzniveau hinsichtlich technischer Mängel aufgegriffen.
    -> Unterboden durchgerostet, Windschutzscheibe hat unzählige Sprünge, Sicherheitsgurte nicht vorhanden.


    Ich muss das Vertragswerk noch weiter lesen, gehe aber davon aus, dass unter solchen Gesichtspunkten, den Vertragsstaaten das Recht eingeräumt werden, den Betrieb in deren Hoheitsgebiet zu unterbinden...

    Technisch ist vieles möglich, die Amis nutzen einen BrakeBuddy, der auf das Pedal latscht, wenn der BrakeController im Zugfahrzeug den Befehl gibt. Elektrischer Bremse sei dank.


    Bei Polen hab ich einen A-Frame schon mal als Abschlepplösung gesehen. Ein A-Rahmen der an den Querlenker angreift. Könnte man noch unter dem Deckmantel "Abschleppen" laufen lassen. Müsste das Fahrzeug "nur" betriebsunfähig" sein -Reicht da Batterie abklemmen und in den Kofferraum legen ?!?)


    Sicher auch lösbar mit Auflaufbremse, allerdings steht das Gesetz weit vor der technischen Umsetzung im weg:


    STVZO §33

    "Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden."


    Habe mal nen Niederländer mit so einer Konstruktion getroffen.
    Smart mit Deichsel vorn (ohne Bremse) hinten Mangetleuchten dran und das weiße Wiederholungekennzeichen vom ziehenden Wohnmobil.
    Weiße Kennzeichen sind eigentlich nur für Anhänger unter 750kg, aber er meinte, das weis die deutsche Polizei nicht....

    Bietet das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr nicht die Möglichkeit, dass in Vertragsstaaten zugelassene Fahrzeuge in anderen Vertragsstaaten zum verkehr in deren Hoheitsgebiet zugelassen werden müssen?


    Art. 3 Verpflichtungen der Vertragsparteien

    3. Vorbehaltlich der im Anhang 1 vorgesehenen Abweichungen sind die Vertragsparteien gehalten, zum internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet die Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und die Anhänger zuzulassen, welche den in Kapitel III festgelegten Bedingungen entsprechen und deren Führer die in Kapitel IV festgelegten Bedingungen erfüllen; sie sind auch gehalten, die nach Kapitel III ausgestellten Zulassungsscheine bis zum Nachweis des Gegenteils als Beweis dafür anzuerkennen, dass die Fahrzeuge, auf die sich diese Zulassungsscheine beziehen, die den in Kapitel III festgelegten Bedingungen entsprechen.

    (Quelle Fedlex.ch Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr

    Die Forderung nach 1818kg Leermasse des ziehenden Fahrzeugs hast du ja dann über die deutsche Prüforganisation im Rahmen der 100km/ h Zulassung erhalten. Die Forderung nach der früheren 2000kg Leermasse des ziehenden Fahrzeugs ist dann wohl komplett unter den Tisch gefallen? Hat der Sachverständige der Prüforganisation bei der Abnahme sich an einem CH Typenschein orientiert oder schon an einem deutschen Fahrzeugschein?


    In den schweizerischen Typenscheinen steht die Forderung nach 2000kg leider ohne Begründung oder Recht das man dann nutzen darf. Die deutschen Bedingungen für die 100km/h Zulassung sind mir bekannt. Die schweizerischen habe ich gerade gesucht. Anscheinend ist in CH kein Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs nötig. ( Man braucht nur Reifen mit dem passenden V-Index und der Anhänger muss für 100km/ h gebaut sein)


    Ich war eher im Glauben, dass die Forderung nach 2000kg Leergewicht des Zugfahrzeuges einen anderen Hintergrund hat....Eventuell bezüglich Bremse, oder Fahrstabilität

    Servus,


    Schüttler Frage nebenzu:
    In den Bildern von schweizer Typenscheinen des Krapf Anhängers aus dem Internet wird ein minimales Leergewicht von 2000kg gefordert.
    Hat dein Sachverständiger der Prüforganisation bei der Abnahme diese Anforderung aus dem Typenschein ins Gutachten übernommen, oder konnte das über eine Argumentation gestrichen werden?

    Servus, bei gebrauchten Anhängern aus den Niederlanden würde ich aufpassen. Die meisten Staaten um uns rum haben keine Pflicht zur Zulassung von "kleinen" Anhängern (Niederlande unter 750kg / Frankreich unter 500kg, die fahren mit Wiederholungskennzeichen)


    Hatte mal mit einem Herrn zu tun, der hat alte Wohnwägen aus NL importiert. Um die kleinen unter 750kg hat er einen Bogen gemacht, weil die keine Papiere haben.

    Der Export ist ähnlich wie wenn man eine Schubkarre an der Anhängerkupplung exportieren möchte...


    Die modernen Anhänger haben vielleicht in COC Papier, dann ist die EZ aber womöglich falsch.

    (Sollte kein Problem werden, da modern und fehlende Rückmatik (= Auflaufbremse löst obwohl Auflaufeinrichtung bei Rückwärtsfahrt eingeschoben ist) sich wohl ausschließt)

    Vielleicht nimmt die Zulassungsstelle dann die erste Inverkehrbringung als EZ.

    Danke für die Aufklärung!

    Bislang habe ich mich nur auf die von mir zitierte Aussage des 1 Paragraphen der 9. Ausnahmeverordnung der STVO gestützt.

    In diesem Paragraph wird ja auf den §18 STVO Absatz 5 verwiesen, der explizit die Kraftfahrtstraße mit baulicher Trennung erwähnt (wenn man diesen lesen würde :S )


    Es wäre schön wenn alle anderen Quellen, die sich mit der "100 kmh Zulassung bei Anhängern" genauer auf die Rahmenbedinungen eingehen würden.

    Die Faktoren, Reifenhalter, Schwingungsdämpfer und Antischlingerkupplung werden lang und breit bei Anhängerherstellern, Automobilverbänden und Händlern erklärt, jedoch sprechen die meisten von einer Anwendung des Rechts auf "Kraftfahrtstraßen" ohne damit die Form "Kraftfahrtstraßen mit baulicher Trennung" zu meinen.

    Jay, verwechselst du gerade Kraftfahrtstraße mit baulicher Trennung für die Aufhebung der Vmax für KFZ<3,5t von 100km/h?

    Kraftfahrtstraße mit KFZ <3,5t: 100km/h

    Kraftfahrtstraße mit KFZ <3,5t UND baulicher Trennung: Vmax = undendlich, wie bei der Autobahn mit Zeichen 330.1


    Der Wortlaut des 1. Paragraph der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO beginn wie folgt:

    "Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger [...] "


    Von einer baulichen Trennung ist doch da gar keine Rede

    (Die B12 ist schon ab KE eine Kraftfahrtstraße....)

    Oder liege ich falsch?

    Hallo Zusammen, wieder möchte ich meine Reichweite im Anhängerforum nutzen um meinen Bestand etwas zu reduzieren:


    Oldtimer Anhänger Westfalia Passau zu verkaufen

    Daten und Fakten:
    - Zulassungsbescheinidung I und II
    - Erstzulassung 22.07.1966
    - Gesamtgewicht 700kg
    - HU bis 06/23
    - herausnehmbare Innenwanne aus verzinktem Blech
    - zur Zeit zerlegt!! ( Achse und Deichsel sind getrennt)
    - quere Blattfederachse (typisch Westfalia)
    - Unterbodenschutz der Wanne wurde entfernt
    - Wanne wurde sandgestrahlt
    - Wanne wurde zur Lagerung grundiert
    - defekte Bleche in der Wanne wurden entfernt
    - Deichsel und Achse noch mit originaler Lackierung
    - 3 Kammerrückleuchte (Schweineohren)
    - rote Fahrtrichtungsanzeiger
    - alte Segeltuchplane mit Spriegel (Zeltdachform)


    Bin für Angebote offen. Standort in der Nähe von 87772 Pfaffenhausen

    Hallo Zusammen,


    jetzt möchte ich auch hier meine Reichweite nutzen um einen übrigen Anhänger zum Verkauf anzubieten. (Falls Fragen auftauchen, im Unimog Forum ist er schon drin, Mulitboard folgt)


    Bei der Bundeswehr als 1,5 Tonner bekannt.

    Eignet sich besonders für Unimog 404, aber auch Baureihen 406 und 403.
    Dank der höhenverstellbaren Deichsel auch für andere Zugmaschinen oder LKWs geeignet.
    Neu hergerichtet! Kosten insgesamt ohne Arbeit 1700€!
    HU fällig 11/2023
    Zulassungsbescheinigung I und II vorhanden, da neu beantragt

    Hersteller: Hans Glas Dingolfing
    Baujahr 1962
    zgG 2700kg
    Leermasse 1080kg
    - funktionsfähige Druckluftanlage
    - Ersatzreifen mit Halter
    - 3x Reifen mit Nato Profil
    - Umbausatz auf 24V in Blechdose
    - 12V 7Pol Anschluss
    - neue Druckluftwendel
    - HU 11/2023, nur alle 2 Jahre fällig da unter 3,5t
    - Höhenverstellbare Deichsel
    - Sandgestrahlt und neu lackiert
    - Radkeile und Radmutternschlüssel vorhanden
    - militärische Beleuchtung nicht verbaut, aber teilweise vorhanden
    - Plattformaufbau für Wohnkabine mit Befestigungspunkte
    Nicht zu sehen ist das nachträglich angebaute höhenverstellbare Stützrad!


    Bin für Angebote und Hinweise auf Interessenten offen!



    Grüße Arba

    Hallo Zusammen,


    die Firma Dolezych vertreibt textile Zurrketten für die LaSi/ Hebezeuge von Maschinen.

    Kennt jemand etwas kleineres kompakteres für den Heimgebrauch?


    Manchmal wäre es schön wenn man flexible Anschlagpunkte hätte, auch beim Arbeiten mit einem Yale Kettenzug.
    Zum Beispiel etwas aufladen: Objekt ziehen bis der Weg der Kette am Yale Handy ausgenutzt ist, kürzer Spannen und weitermachen. Bisher immer mit einer Kombination von lila Hebegurten.
    Meist passt dann die länge nicht, dann wird ineinander verschlungen und man bringt die nicht mehr auseinander. Mittlerweile habe ich jetzt passende Schäkel, aber trotzdem etwas unpraktisch.

    Dachte auch schon drüber nach kurze 50cm Hebegurte dauerhaft verschlungen zu lassen, als Textile Kette. Diesen Lastfall sieht der Hersteller wohl nicht vor...


    Hat jemand Ideen?
    Grüße Arba

    Servus zusammen, suche eine kleine Transportkapazität von Zachenberg bei Deggendorf nach Kaufebeuren/Marktoberdorf oder ins Unterallgäu.
    Eigentlich ist es nur ein Schutz eines Mähbalkens aus Blech. Leider 1,4m lang und der Verkäufer möchte nicht versenden, sonst würde ich den blauen Lieferdienst in Anspruch nehmen.


    Grüße Arba

    Hallo, wie auch schon im Thread zum Treffen der Anhängerverrückten suche ich eine Transportkapazität für eine Bodenfräse mit rund 40kg und einer Größe von 65x50x30cm.


    Die Fräse steht in 35428 Langgöns und sollte in Richtung Unterallgäu/Ostallgäu/Augsburg gebracht werden.

    Vielleicht kommt jemand die Richtung und könnte mir die Fräse gegen Aufwandsentschädigung mitbringen.


    Grüße Arba

    Hallo Zusammen, suche kurzfristig Transportkapazität für eine Bodenfräse (40kg, passt in einen Kofferraum).

    Hätte mir jetzt gedacht, dass das Treffen gerade richtig gut passen könnte. Die Fräse steht in Langgöns in der Nähe von Gießen und sollte ins Unterallgäu/Ostallgäu. Vielleicht kommt jemand aus der Richtung zum Treffen der Anhängerverrückten und könnte es ebentuell jemandem mitgeben der ins Unterallgäu/Ostallgäu fährt. Jay, ich weis du bist aus KF.... ;)


    Grüße Arba


    Leider kann ich selber nicht zum Treffen kommen, hätte euch gerne mal kennengelernt

    Hallo Zusammen,


    Zum Verkauf steht ein Langmaterialanhänger der Firma Wolperding aus dem Jahr 1979.

    Er hat HU im November neu bekommen und die Ersatzpapiere wurden im November ausgestellt. Gesamtgewicht sind 600kg. 20210913_153449.jpg

    20210913_153453.jpgZum Anhänger gibt es noch die Runge auf einem Drehgestell. Der Anhänger ist passend für VW T2 und T3 und bildet einen schönen Zug.


    Beim Preis bin ich offen für Angebote.

    Bitte die Mühen wegen der Ersatzpapiere berücksichtigen. Standort ist im Unterallgäu in Bayern.


    Grüße Arba