Hallo zusammen,
es geht um Folgendes: Ich bin so Mitbesitzer von einem Golf 3 Cabrio und möchte an diesem eine AHK montieren (gut oder?). Allerdings ist das Fahrwerk nicht ganz original, so dass der Golf hinten höher (und vorne tiefer) ist. Siehe Bild. Ist aber wohl eingetragen und ging so auch schon zweimal übern Tüv.
golf3.jpg
Nun wollte ich eine AHK montieren und rufe beim Hersteller an und frage, wie hoch die denn so werden würde. Referenzpunkt am Fahrzeug konnte der Techniker nicht sagen, meinte aber bei einem normalen Golf wäre Mitte Kugelkopf bei etwa 37-38 cm. Da dachte ich mir, ok 4cm bis zur Grenze, sooo viel höher ist der Golf ja nicht. War er aber doch. Hatte die AHK also bestellt, mal in die Aufnahmeöffnungen gesteckt und Mitte Kugelkopf ist bei etwa 46,5 cm. Mist :-(. Der geht auch nicht viel runter, wenn man auf den Kofferraum drückt.
Nun gibt es verschiedene Überlegungen. Eine davon ist zwei stabile, keilförmige (etwa 25°) Adapter zu schweißen (ich kenn da einen Schlosser in Rente), damit der Kugelkopf wieder runter kommt. Siehe unprofesionelle Skizze.
Golf_AHK_Schematisch.jpg
Wenn man die Adapter anständig machen würde, sähe ich mit den Kräften beim Ziehen keine Probleme. Das Blech der Aufnahmeöffnungen vom Golf hat auch nur 4mm.
Die eine Frage ist, wie ist das kupplungstechnisch? Könnte sich die Vebindung zwischen AHK und Anhänger zum Beispiel beim Durchfahren einer Mulde lösen? Der Winkel des Rohres unter der Kugel würde sich ja etwas verändern.
Die andere Frage ist, wie es rechtlich aussieht. Ist der Tüv da cool? Also ich meine, wenn es technisch keine Probleme machen würde und die Adapter stabil sind. Oder wollen die Gutachten usw. haben? Die Prüfer sollten doch eigentlich Maschinenbauer sein und die auftretenden Kräfte schnell ausrechnen können. [Zwischenfrage*]
Was passiert, wenn man minimale Veränderungen an der AHK vornimmt, also die Befestigungslöcher etwas befeilt, damit der Winkel wieder stimmt? Wie ist das, wenn das einfach macht und so übern Tüv fährt und erstmal nix sagt? Die AHK muss ja garnicht eingetragen werden. Was passiert, wenn mir einer hintendrauf fährt? Meine AHK durchbohrt den Kühler, aber rechtlich?
[*Zwischenfrage: Wie ist die AHK eigentlich mit dem PKW verbunden? Es sind jeweils vier Löcher an AHK und PKW, bei den beiden vorderen ist das PKW-Blech dünner (2,5mm?) und die Löcher sind rund. Die hinteren Löcher am PKW sind als Langlöcher ausgeführt, da ist das Blech etwa 4mm stark. Ich gehe also mal davon aus, dass die Anhängerzugkräfte eigentlich von den hinteren Löchern aufgenommen werden und die vorderen Löcher im dünnen Blech 'nur' dazu da sind, um ein relativ kleines Drehmoment aufzunehmen (also zusammen mit den hinteren Löchern). Aja, die Verbindungsfrage. Ist die AHK an den hinteren über Reibkräfte verbunden (also durch die Schrauben Blech an Blech geklemmt) oder durch Scherkräfte an den Schrauben (also quasi gesteckt)? Ich frage, weil im dickeren Blech Langlöcher sind.]
Sorry für den vielen Text.
Gruß Günni