Im Vorfeld der Abholung meines gebrauchten Pongratz über die Ablastung beim TÜV informiert. Er müsse ein neues Typenschild ausstellen und daher müsse ich den Anhänger erst zulassen, dann zu ihm kommen und danach die Papiere ändern lassen. Obwohl ohne technische Änderung und im CoC schon verschiedene zul. Gesamtgrwichte zur Auswahl stehen.
Außerdem hat er mir erklärt, dass meinem Seat Leon einen Hinweis zum Anhänger ESP / spez. fahrdynamisches Stabilitätssystem im Schein fehle, so dürfe ich keinen Faktor von 1,2 nutzen. Ich meine im Plattformbruder Golf VII stand der Hinweis drin.
Bin darauf zur GTÜ, er hat sich den Schein kopiert, wird mir die Abnahmepapiere erstellen, kann ich Montag abholen, da viel los war. Werde aber erst am Mittwoch hin kommen. Er wollte den Anhänger nicht sehen und auch kein Typenschild ändern.
Mein Eduards war auch beim Kauf damals noch angelastet, da wurde auch das Typenschild nicht angepasst.
Könnte ihr was zu dem Eintrag im Schein bezüglich Anhänger ESP berichten? In der Bedienungsanleitung wird an mehreren Stellen die Gespannstabilisierung erwähnt und darauf hingewiesen, dass diese bei werkseitig verbauter AHK serienmäßig ist. Muss ich mich da nun um eine zusätzliche Herstellerbescheinigung bemühen?
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