Beiträge von Pfon

    Ja, den Link habe ich oben schon bekommen.


    Ich denke mein Problem ist, dass ich den Hänger eigentlich als Arbeitsmaschine mit leergewicht = zul. gesamtgewicht zulassen wollte.


    Das wollten wir machen, da der Hänger jetzt schon zugelassen werden soll, aber der Grill noch nicht fertig ist, daher das eigentliche Leergewicht noch nicht bekannt ist.


    Vielleicht ist es am Ende Sinnvoll ihr nochmal umzumelden wenn das Leergewicht bekannt ist, dann könnte ich ihn wohl mit beiden Fahrzeugen ziehen wenn das tatsächliche Gewicht unter 1500kg ist.


    Meint ihr wenn ich beim TÜV frage, wissen die auch über die Zulassung von Anhängern bescheid? Denn auf der Zulassungsstelle möchte ich nicht fragen, da ist ja immer die Hölle los und die Mitarbeiter nicht gerade gesprächig.


    edit: sooo... ich habe noch eine Regelung gefunden die mir fremd war. Jetzt habe ich soweit alles verstanden.


    -100km/h -> leergewicht x1,2 bei entsprechender bauart etc.
    -> zGM darf Anhängelast nicht überschreiten (bei Fahrzeug 2 der Fall)


    Ich denke , dass wir den Hänger dann auf 1500 ablasten und den entsprechenden Führerschein machen. Dann kommen wir hin.Danke nochmal für die rasche Hilfe!


    Wirklich? Das wäre ja Klasse.


    Aber wieso darf ich nur 80 fahren? Ich dachte für die 100km/h zählt nur das Leergewicht und das würde ja noch passen...


    Ich suche jetzt schon seit Tagen nach genauen Richtlinien. Weiss denn jemand wo ich im Netz was ausführliches finde? Oder muss ich mir eine StVO besorgen und diese wälzen?


    Grüße

    Hallo zusammen!


    Danke für die ausführlichen Antworten.


    Grundsätzlich hab ich jetzt glaube ich durchgeblickt, aber mit den 100km/h bin ich noch nicht ganz durch.


    Du schreibst mit 100km/h wird das mit beiden Autos nichts, aber in dem Link den du gepostet hast steht so wie ich das dachte dass bei der Regelung die leermasse zählt. Also mit entsprechender Kupplung leermasse x 1,2


    Dann hätte ich zumindest das mit den 100kmh richtig wenn ich den Führerschein dazu mache.


    Und bei meinen Gewichten würde ich auch mit dem B96 fahren dürfen, richtig? Zul. Gesamtmasse für das komplette Gespann unter 4250kg.


    Danke nochmal.


    Grüße
    Pfon

    Hallo Leute,


    wir wollen einen Eigenbau Hänger zulassen.
    Achse und sonstige Bauteile sind für mind. 1800kg ausgelegt.
    Es wird eine 100km/h zulassung angestrebt.


    Wir haben zwei Fahrzeuge die in Frage kommen den Hänger zu ziehen.


    Fahrzeug 1:
    leergewicht: 1575
    zul. Gesamtgewicht: 2115/ 2150 (im Anhängerbetrieb)
    zul. Anhängelast: 1800
    Stützlast: 75kg


    Fahrzeug 2:
    leergewicht: 1535
    zul. Gesamtgewicht: 2060
    zul. Anhängelast: 1500
    Stützlast: weiss ich gerade nicht, schätze aber auch 75kg


    Option 1:
    - Fahrzeug 1, Hänger mit 1800kg zugelassen = 1800kg+1575kg=3375kg heisst das ich kann mit Führerschein B nur 125kg inkl. Fahrer zuladen?
    In dem Fall benötige ich auch die ASK um das zu geringe Fahrzeugleergewicht auszugleichen? 1575*1,1= zu wenig 1575*1,2= genug.


    Option 2:
    -Fahrzeug 2, Hänger mit 1500kg zugelassen = 1535+1500=3035kg -> genug raum für Zuladung.
    Keine ASK nötig? 1535*1,1= ausreichend


    Jetzt habe ich ein paar Fragen.


    1.: Wie ist das mit dem B Führerschein, wenn ich das richtig verstanden habe darf ich Fahrzeug+Hänger < 3500kg fahren solange mit ASK leermasse*1,2<Anhängelast ist. Stimmt das?


    2.: Wenn ich den Hänger als "Arbeitsgerät" zulasse (fest installierter Grill auf dem Hänger) mit leergewicht=zul gesamtmasse von 1800kg, der Hänger aber nur ~1500+ab und zu etwas mehr Holz oder sonsitges mit drauf wiegt, interessiert das irgendjemand? also auch im positiven sinne, dass ich bei Option 1 dann doch 425kg+- zuladen darf?
    Oder wird bei einer Kontrolle nur das Fahrzeug gewogen und die 1800kg pauschal drauf gerechnet?


    Die weiteren Fragen bauen auf die oberen auf, also lasse ich diese erst mal weg. :)


    Ich hoffe jemand von euch hat hier den Überblick und hat auch ein bisschen Lust mir dabei zu helfen...


    Vielen Dank schonmal!


    Grüße
    Pfon


    PS: Natürlich wird auch eine möglichst große zul. Gesamtmasse angestrebt. Nur wenn ich das richtig verstanden habe kann ich den Hänger als Arbeitsgerät nur mit Leermasse=Gesamtmasse zulassen...

    Hallo zusammen!


    Wir sind derzeit am planen eines Smokertrailers.


    Ein Freund von mir baut schon länger Smoker, aber bisher nur stationär. Wir wollen uns jetzt einen Smokertrailer bauen.


    Nach rücksprache mit dem TÜV scheint es uns am einfachsten ein Fahrgestell aus Einzelteilen zu kaufen und den Smoker darauf zu setzen.
    Der TÜV Prüfer meinte wir sollen uns Teile von Knott kaufen, dann hat er auch keinerlei Bedenken das abzunehmen.


    Jetzt stehen wir noch vor 2-3 kleinen Problemchen.


    - Welche Teile benötigen wir für ein komplettes Fahrgestell? (1800kg Gesamtmasse, Smoker 3m x 1m evtl soll neben den Smoker auch noch ein Aufbewahrungsgitter für Holzscheite)


    - Müssen wir einen Rahmen bauen, oder könnten wir die Füße des Smokers an die Aufnahmen an der Deichsel und Achse anflanschen?


    - Kann die Beleuchtung auch am Smoker befestigt werden? Der Hänger soll komplett als "Arbeitsgerät" oder wie das auch immer heißt zugelassen werden, also mit dem Smoker als festem Bestandteil des Hängers.


    - Ein Anhängerbauer den wir ursprünglich beauftragen wollten hat uns extra kleine Räder, die dann mit ~6 bar gefahren werden empfohlen. Allerdings habe ich bisher nur welche mit 750kg Radlast gefunden. gibt es solche auch mit 900kg+ ?


    Wenn ihr mehr Infos benötigt oder etwas unklar ist kann ich auch mal ein zwei Skizzen hochladen.


    Grüße
    Pfon