Ja, den Link habe ich oben schon bekommen.
Ich denke mein Problem ist, dass ich den Hänger eigentlich als Arbeitsmaschine mit leergewicht = zul. gesamtgewicht zulassen wollte.
Das wollten wir machen, da der Hänger jetzt schon zugelassen werden soll, aber der Grill noch nicht fertig ist, daher das eigentliche Leergewicht noch nicht bekannt ist.
Vielleicht ist es am Ende Sinnvoll ihr nochmal umzumelden wenn das Leergewicht bekannt ist, dann könnte ich ihn wohl mit beiden Fahrzeugen ziehen wenn das tatsächliche Gewicht unter 1500kg ist.
Meint ihr wenn ich beim TÜV frage, wissen die auch über die Zulassung von Anhängern bescheid? Denn auf der Zulassungsstelle möchte ich nicht fragen, da ist ja immer die Hölle los und die Mitarbeiter nicht gerade gesprächig.
edit: sooo... ich habe noch eine Regelung gefunden die mir fremd war. Jetzt habe ich soweit alles verstanden.
-100km/h -> leergewicht x1,2 bei entsprechender bauart etc.
-> zGM darf Anhängelast nicht überschreiten (bei Fahrzeug 2 der Fall)
Ich denke , dass wir den Hänger dann auf 1500 ablasten und den entsprechenden Führerschein machen. Dann kommen wir hin.Danke nochmal für die rasche Hilfe!