Halli Hallo,
Sagenhaft, das Gutachten ist da
Reparaturkosten inkl. MwSt. 737€
Zu den anderen Fragen:
Rechnungsanspruch hat normale Verjährung, diese beträgt immer den 31.12. des Jahres egal wann der Schaden war + 3 Jahre.
In meinem Fall also 31.12.2019
@ Kieler -> Gutachten werden selbstverständlich immer überprüft, Ausnahme wenn Versicherung den Gutachter schickt, da die interne Rechnungssätze für Stundenlöhne etc. haben.
Da stimmt dann quasi alles schon, hätte ich selbst einen Gutachter beauftrag würde das ganze an eine externe Organisation gehen die das Gutachten Prüfen.
Beispiel : Totalschaden eines Polos meiner Lebensgefährtin, die mit den 3 großen Buchstaben wollten das Gutachten von 1000€ auf 600€ drücken bekommen habe ich alles
Als erstes sollte einer aus Berlin das Auto kaufen für 200 statt 100 -> nicht zulässig da Käufer aus der Region kommen muss
Zudem gab es anders als die Versicherung meinte den Nutzungsausfall ab Tag des Unfalles bis zum Gutachten und darüber hinaus für die Wiederbeschaffung eines gleichwertiges Fahrzeuges
Das Gutachten war innerhalb 10 Tage da, gab dann 10 Tage x 30€ was dann insgesamt wieder die 1000€ waren!
@ All -> Sollte jemand einen Unfall haben insbesondere PKW rate ich immer zum eigenen Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall. Die Gutachter der Versicherungen sind nicht wirklich unparteiisch.
Muss dazu sagen, dass ich selbst nicht gedacht habe, das der Schaden so hoch sein wird. Sonst hätte ich meinen eigenen Gutachter genommen, da Grenze von 750€ überschritten worden ist.
Gutachten soeben nach erneuten Anruf innerhalb 2 Minuten erhalten (Warum muss man immer doppelt und dreifach anrufen?)
Auf der Liste zum erneuern steht drauf :
Zugholm 120€ ohne Mwst
Stützrad 33€ ohne Mwst
Kleinmaterial 25€ ohne Mwst
55 AW´s a 8€
Die Auflaufeinrichtung sollte ersetzt werden, aber der Gutachter meint, dass die Unfallspuren älter sind als am Zugholm........ Somit kann er das nicht Plausibel einem Schaden zuordnen (man bedenke der Hänger ist kein Jahr alt).
Nachtrag wird noch geschrieben, da die Blinker Halterung vergessen wurde.
Eine Wertminderung wurde nicht angesetzt. Ebenso kein "Ersatzwagen" was ja bei privat Anhängern auch nicht gezahlt wird.
Mfg
Sven