...Laut einer Verordnung der EU von irgendwas um 2010 wäre die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers - also das zulässige Gesamtgewicht -
nicht die Summe aus Achs- und Stützlast, sondern ausschließlich nur die Achslast, zumindest bei Anhängern mit einem zul. GG. unter 3500 kg.
Die Stützlast würde laut dieser EU-Vorgabe immer- also nicht nur in dem von mir beschriebenen Fall - dem Zug-Fahrzeug zugeschlagen.
Für die zulässige Anhängelast des Zug-Fahrzeugs wäre aus Polizeisicht dann auch nur die tatsächliche Achslast entscheidend.
Und genau so würde die Polizei auch ggf. das Gewicht kontrollieren, also an´s Zugfahrzeug angekuppelt mit Waagen unter den Rädern...
Hallo,
Das verstehe ich so auch nicht.
Mein Anhänger hat eine zul. maximale Gesamtmasse von 750 Kg eingetragen.
Bei zul. maximale Achslast sind ebenfalls 750 Kg eingetragen.
Als Stützlast sind 50 Kg eingetragen.
1. Also wenn ich jetzt den vollen Anhänger ganz allein mit allen seinen Rädern (die beiden großen und das Stützrad) auf eine Fahrzeugwaage stelle, dann darf sie ...doch nicht mehr als 750 Kg anzeigen?
2. Wenn ich den Anhänger nun an mein Auto anhänge und mit den 50 Kg Stützlast unterwegs bin und die Polizei hält mich an, dann darf deren Achswaage ja nur ...700 Kg anzeigen?
3. Angenommen die Achswaage zeigt bei einer Polizeikontrolle 750 Kg und ich habe 50 Kg Stützlast, dann ist mein Anhänger ja überladen.
...Ich habe zwar die zu. Achslast eingehalten, aber das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um 50 Kg überschritten?
Viele Grüße,
Axel 