Hm, die Zulassungsstelle hat mir kein Siegel auf die 100er Plakette geklebt... Ich habe den Hänger leider nicht selbst angemeldet und werde nochmal genau nachfragen, wie das abgelaufen ist...
Beiträge von mata
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Hallo,
Gute Frage was passiert ohne Schild. Ich denke das zählt als 20 km/h zu schnell. In den Bedingungen der 100km/h Regelung steht eindeutig "Plakette hinten" am Anhänger. Am Zugfahrzeug brauchst Du die nicht mehr. Dafür ist jetzt der Fahrer verantwortlich. Ich denke aber, solange man nicht geblitzt sondern angehalten wird - so ging es mir mit Anhänger bisher eigentlich immer - gibt es bestimmt Verhandlungsmöglichkeiten und eine gütliche Einigung. Nur möchte ich das Angehalten werden eben gleich vermeiden. Das kostet immer Zeit. Meine Ladung ist oft schon auffällig genug und ein Grund mich anzuhalten. Daher will ich das Schild unbedingt gut sichtbar hinten dran haben.
ich möchte diesen Thread nochmal hervorkramen, weil ich eine Frage zu obiger Aussage (100er Schild muss angebracht werden) habe. Nach einem Gespräch mit einem Anhängerverkäufer stellt sich mir die Frage, ob man das Schild immer noch braucht. Ich habe den Gesetzestext mal durchgelesen und dort steht folgendes:Zitat4. die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.
Da die heutigen 100-Schilder kein Siegel mehr haben, klingt es nicht völlig aus der Luft gegriffen, dass man es nicht mehr benötigt. Im Gesetzestext auf http://www.gesetze-im-internet.de habe ich andererseits keine Informationen gefunden, welche darauf hindeuten, dass das Gesetz so nicht mehr gilt bzw. geändert wurde. Dann würde aber jeder mit einem ungesigelten 100er Schild unerlaubt mit 100 unterwegs sein...
Danke für eure Antworten.
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Mir geht es darum, dass der D-Wert der AHK kleiner ist als der D-Wert, den man berechnet, wenn man die maximalen Gewichte annimmt aber grösser als der D-Wert mit den Gewichten, die in meinem konkreten Fall herrschen. Da der D-Wert ja mit den Kräften zu tun hat, die auf die Kuppplung und den Anhänger wirken, dachte ich, das wäre relevant.
Vielen Dank auf jeden Fall, jetzt bin ich schlauer:)
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des D-Wertes. Leider konnte ich nichts konkretes diesbzgl. finden.
Es ist ja zulässig, einen Anhänger zu ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über der maximal zulässigen Anhängelast des PKW liegt, solange das reelle Gesamtgewicht unter der zulässigen Anhängelast bleibt.
Gilt das auch für den D-Wert? Konkretes Beispiel:
AHK hat den D-Wert 5,25kN
Der D-Wert für meine Fahrzeug/Anhänger-Kombination liegt bei 5,8kN wenn man mit den maximalen Gewichten (zulässiges Gesamtgewicht des PKW und Anhängers) rechnet, allerdings bei 4,8kN wenn man das reelle Gewicht (zulässiges Gesamtgewicht des PKW/reelles Gesamtgewicht des Anhängers) zugrunde legt. Ist diese Kombination also nun erlaubt oder nicht?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt...
Vielen Dank für eure Antworten