Das es ohne geht hab ich eigentlich hier aus dem (alten) Forum.
Hab aber grad was gefunden was eine Ablastung ohne Änderung des Typschilds ausschließt:
https://www.fehling.de/pdf/arb…kba_aenderungsabnahme.pdf S.33
ZitatDas neue zulässige Gesamtgewicht ist auf den FABRIKSCHILD
des Fahrzeuges anzugeben; das ALB-Schild ist ggf. zu korrigieren
mfg JAU